Politik

Innovationsausschuss gibt Empfehlungen zur Verhinderung von Zwang in Psychiatrien

  • Montag, 23. September 2024
/dpa
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Berlin – Die Empfehlungen eines Zwölf-Punkte-Programms zur Verhinderung von Zwang in psychiatrischen Ein­rich­tungen sind umsetzbar und werden überwiegend positiv vom Stationspersonal angenommen. Das geht aus den Ergebnissen eines vom Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geförderten Versorgungsforschungsprojektes hervor.

Laut G-BA ist die Frage, wie in psychiatrischen Einrichtungen mit aggressivem Verhalten von Patienten umge­gangen wird, hoch relevant. Maßnahmen wie Fixierung und Zwangsmedikation stünden immer wieder in der Kritik. Deshalb hatte bereits 2018 eine Fachgesellschaft ein Zwölf-Punkte-Programm entwickelt, um die S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens“ umzusetzen.

Im Rahmen des Versorgungsforschungsprojektes wurde das Zwölf-Punkte-Programm nun auf ausgewählten psychiatrischen Akutstationen eingeführt und der Erfolg untersucht. Ergebnis: Laut Innovationsausschuss kann auf Basis der Erkenntnisse zwar keine breite Umsetzung des Programms empfohlen werden.

Dennoch will der Innovationsausschuss die tendenziell positiven Erkenntnisse zur Vermeidung von Zwangs­maß­nahmen an die Organisationen weitergeleiten, die an der S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang“ beteiligt sind.

Allerdings können die Ergebnisse teilweise verzerrt sein, da die Datenerhebung durch die COVID-19-Pandemie nur eingeschränkt möglich war. Unabhängig davon sollten aus Sicht des Innovationsauschusses die Projekter­kenntnisse bei den Versuchen, Zwangsmaßnahmen so weit wie möglich zu reduzieren, berücksichtigt werden.

hil/sb

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