Politik

Innovations­ausschuss: Zertifizierte Zentren stärker bei Qualitätssicherung berücksichtigen

  • Montag, 17. Oktober 2022
/Pixel-Shot, stock.adobe.com
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Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat sich dafür ausgesprochen, die Erkenntnisse aus dem Innovationsfondsprojekt „Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren“ (Wi­Zen) in die Regelversorgung zu übernehmen.

Mit dem Projekt hatte im Frühjahr gezeigt werden können, dass Krebsbehandlungen in zertifizieren onkologi­schen Zentren größere Erfolgsaussichten hinsichtlich des Überlebens der Betroffenen haben als Behand­lungen in nicht zertifizierten Zentren. Erstmals waren dafür Daten von AOK-Versicherten sowie Daten aus vier regionalen klinischen Krebsregistern miteinander verknüpft und ausgewertet worden.

Bei allen acht untersuchten Krebserkrankungen lag die Sterblichkeitsrate der Patienten niedriger, die in von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierten Zentren behandelt wurde. Besonders groß war der Überlebensvorteil durch die Zentrenbehandlung bei Gebärmutterhalskrebs (minus 25,9 Prozent Sterblichkeit), neuroonkologischen Tumoren (minus 15,8 Prozent), dem Bronchialkarzinom (minus 15 Prozent) und dem Mammakarzinom (minus 11,7 Prozent).

Positive Effekte mit statistischer Signifikanz zeigten sich weiterhin für das kolorektale Karzinom, Kopf-Hals-Tu­more, Prostatakrebs und die Gruppe der gynäkologischen Tumore. Zudem ergab die WiZen-Studie dass Patienten mit den niedrigeren Tumorstadien I bis III stärker von der Zentrumsbehandlung profitierten als Patienten mit dem fortgeschrittenen Stadium IV.

„Die positiven Effekte der Zertifizierung sind unter anderem dadurch zu erklären, dass die Patientinnen und Patienten in den zertifizierten Zentren auf inter- und multidisziplinäre Behandlungsteams treffen, die häufiger leitliniengerecht behandeln und auf eine bessere Prozess- und Strukturqualität zurückgreifen können“, hatte Monika Klinkhammer-Schalke, die Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, bei der Präsentation der Ergebnisse im Frühjahr erklärt. Auch der Einsatz von Tumorboards spiele eine große Rolle.

Erkenntnisse für die Qualitätssicherung nutzen

Nach Abschluss der Projekte, die mit Mitteln aus dem Innovationsfonds finanziert wurden, bewertet der Innova­tionsausschuss, ob die Erkenntnisse in die Regelversorgung überführt werden sollen oder nicht. Im Fall von „Wi­Zen“ bittet der Innovationsausschuss den G-BA, im Rahmen der Qualitätssicherung zu prüfen, ob die Erkenntnisse aus dem Projekt zeitnah berücksichtigt werden können.

Denkbar wäre das nach Meinung des Innovationsauschusses zum Beispiel dann, wenn Mindestanforderungen für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt werden, bei der Entwicklung von datengestützten Qualitäts­si­cherungsverfahren oder auch bei der Aufbereitung von einrichtungsvergleichenden Informationen für Patienten.

Eine Prüfbitte richtet der Innovationsausschuss außerdem an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das Institut wird gebeten zu klären, ob die Projektergebnisse für das Erarbeiten von Prüfkriterien für Zertifikate und Qualitätssiegel genutzt werden können.

Die Projekterkenntnisse speziell zur Verknüpfbarkeit von Daten der gesetzlichen Krankenversicherung und klini­scher Krebsregister werden zudem an das Bundesgesundheitsministerium sowie an das Bundes­forschungsminis­terium weitergeleitet. Sie können damit gegebenenfalls in Regelungsvorhaben der Ministerien zur sekundären Nutzung von Gesundheitsdaten einfließen.

fos/ER/EB

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