Investitionslücke bei Krankenhausfinanzierung bleibt groß

Berlin – Die Bundesländer sind auch im zweiten Pandemiejahr 2021 nicht ihrer Pflicht zur auskömmlichen Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser nachgekommen. Das hat heute die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mitgeteilt.
Grundlage ist die neu erhobene jährliche „Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern“.
Dem ermittelten Investitionsbedarf von rund 6,7 Milliarden Euro standen demnach rund 3,3 Milliarden tatsächlich geleistete Zahlungen gegenüber. Im Vorjahr lag das Verhältnis bei rund 6,1 zu 3,2 Milliarden.
Für das von starker Inflation geprägte Jahr 2022 erwartet die DKG-Untersuchung einen deutlich gesteigerten Investitionsbedarf von 8,13 Milliarden Euro.
Die Bundesländer sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Investitionen der Krankenhäuser in tatsächlicher Höhe zu tragen. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen in Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz.
Die Zahlen zeigen aus Sicht der DKG, dass sich das seit drei Jahrzehnten anhaltende Problem der massiven Unterfinanzierung der Kliniken fortsetzt. „Gerade Digitalisierung und klimagerechter Umbau stellen die Krankenhäuser in den kommenden Jahren vor große finanzielle Herausforderungen“, erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.
Die ausbleibende Investitionskostenfinanzierung zeige sich schon jetzt in veralteten Heizungsanlagen oder mangelhaftem Hitzeschutz. Die Politik müsse dringend umdenken, vor allem, wenn sie es mit Digitalisierung und Klimaschutz ernstmeine, so Gaß.
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