KBV fordert finanzielle Förderung der Digitalisierung analog zu Krankenhäusern

Berlin – Investitionen in die Digitalisierung müssten auch in die ambulante Versorgung fließen. Dies betonte heute Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Grundsätzlich begrüße man die im Krankenhauszukunftsgesetz geplanten Fördermöglichkeiten für Krankenhäuser, so Gassen. Die digitalen Strukturen und Prozesse müssten aber sektorenübergreifend angeglichen werden.
„Es kann nicht sein, dass ‚stationär vor ambulant‘ kommt – gerade während der Coronakrise hat der ambulante Sektor entscheidend dafür gesorgt, das Ansteckungsrisiko der Pandemie zu mindern und Infektionsketten zu vermeiden“, ergänzte KBV-Vize Stephan Hofmeister.
Nun sei die Politik in der Pflicht, Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich zu lassen. Auf den Kosten für die Digitalisierung dürfen die Niedergelassenen nicht komplett allein sitzen bleiben, betonte Hofmeister.
Der KBV-Vorstand sieht in der Digitalisierung des Gesundheitswesens große Chancen, zugleich aber auch erhebliche zeitliche, finanzielle und strukturelle Herausforderungen.
„Um ein größer werdendes Gefälle der Digitalisierung zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen zu verhindern, sind die Fristen und Förderungen des ambulanten Sektors dem stationären anzugleichen“, appellierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel an Bund und Länder.
Konsequenterweise seien deshalb Regelungen in das Gesetzesvorhaben aufzunehmen, mit denen die aus der Digitalisierung entstehenden Aufwände für die ambulante Versorgung ausgeglichen werden können.
Es seien keine nachvollziehbaren Argumente erkennbar, warum Arztpraxen nicht an dem mehr als vier Milliarden Euro schweren Investitionsprogramm teilhaben dürfen, so Kriedel.
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