Zustimmung der KBV-Vertreterversammlung zur IT-Sicherheitsrichtlinie nur mit Finanzierung

Berlin – Eine Zustimmung seitens der KBV-Vertreterversammlung zur IT-Sicherheitsrichtlinie wird es ohne eine auskömmliche Finanzierung der resultierenden Kosten nicht geben. Dies bekräftige heute Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Die Vertreterversammlung habe sich hierzu klar positioniert, so Gassen. An dieser Position habe sich seit der vergangenen Sitzung im Juni nichts geändert. Auf der heutigen Sitzung wurde dies noch einmal mit einem Antrag bekräftigt. Darin wurde auch der KBV-Vorstand beauftragt, in weitere Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu führen. Wenn aufgrund mangelnder politischer Zugeständnisse zu dieser Forderung keine Zustimmung erfolge, sei eine Ersatzvornahme „zwangsläufig“ die Konsequenz.
Dem stimmte Petra Reis-Berkowicz, Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, ausdrücklich zu. Werde bei den Rahmenbedingungen nachgearbeitet, sei aber noch ein Konsens möglich. Geplant sei, dass die Richtlinie bis zur nächsten Vertreterversammlung Anfang Dezember den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt wird.
Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hat mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) beauftragt, eine IT-Sicherheitsrichtlinie für alle Praxen zu entwickeln. Darin sollen die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit verbindlich festgelegt sein. Die Richtlinie soll im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt und jährlich aktualisiert werden.
Neben der Finanzierungsfrage spielt für die KBV auch die Frage nach der Ausgestaltung der Richtlinieninhalte eine entscheidende Rolle. Wie Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV, erläuterte, strebe man eine Differenzierung der BSI-Anforderungen je nach Einrichtungsart beziehungsweise Einrichtungsgröße an.
So müsse eine Einzelpraxis anders bewertet werden als ein Medizinisches Versorgungszentrum oder eine große Laborarztpraxis, so Kriedel. Zudem seien aus Sicht des KV-Systems Regelungen zu „langen" Übergangsfristen sinnvoll.
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