KBV mahnt höhere Vergütung für SARS-CoV-2-Tests an

Berlin – Eine Erhöhung der Vergütung für die Durchführung von SARS-CoV-2-Tests fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Vergütung von 15 Euro sei auf ein Niveau in der Größenordnung von 26 Euro anzupassen.
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 weist die KBV darauf hin, dass durch die vorgesehenen Änderungen für die Praxen und Testzentren erhöhte Prüfaufwände entstünden.
Zusätzlich werde durch die Verringerung des Kreises der Anspruchsberechtigten die Auslastung der eigens für die Testung der Reiserückkehrer nach einem Auslandsaufenthalt eingerichteten Testzentren zurückgehen. Hierdurch sei ein Kostenanstieg je durchgeführter Testung zu erwarten, da weiterhin Ausstattung und Personal vorgehalten werden müssten.
Schon die bislang geltende Vergütung von 15 Euro habe nicht sachgerecht den Aufwand der Ärzte in Bezug auf die Prüfung der Anspruchsberechtigung, die Beratung, die Abstrichentnahme und die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses abgebildet.
Für die Testung nach einer Meldung der Corona-Warn-App erhalten die Vertragsärzte eine Vergütung in der Größenordnung von 26 Euro. Dieser Preis wurde im Bewertungsausschuss vereinbart und bilde laut KBV den Aufwand angemessen ab.
Eine wesentlich geringere Vergütung für eine identische Leistung stelle sich als rechtlich problematisch dar und führe insbesondere in kleineren Praxen, die nicht ausschließlich Testungen auf das Coronavirus durchführen, zu keiner kostendeckenden Vergütung.
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