Kliniken und Heime in Baden-Württemberg melden 17.000 ungeimpfte Beschäftigte

Stuttgart – Seit gut einer Woche gilt die einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht – und in Baden-Württemberg wurden bislang mehr als 17.000 Beschäftigte aus den Gesundheitsberufen ohne Impfnachweis gegen SARS-CoV-2 an die Gesundheitsämter gemeldet.
Bei ihnen handle es sich um Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen „Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des von ihnen vorgelegten Nachweises bestehen“, teilte das Gesundheitsministerium heute mit.
Mehr als 2.600 Einrichtungen im Land hätten den Impfstatus ihrer Beschäftigten übermittelt. „Noch ist eine Woche Zeit, die verbleibenden Meldungen an die Gesundheitsämter nachzureichen“, sagte der für den Kampf gegen die Pandemie zuständige Amtschef Uwe Lahl. „Wir sind auf einem guten Weg, die Ämter werden die einrichtungsbezogene Impfpflicht zügig umsetzen.“
Die einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht sieht vor, dass Beschäftigten aus Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten, Rehaeinrichtungen, Behindertenwerkstätten und ambulanten Pflegediensten ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen müssen. Wurde bis zum 15. März kein Nachweis vorgelegt, müssen die Einrichtungen das zuständige Gesundheitsamt informieren.
Die Ämter entscheiden in jedem Einzelfall, wie es mit ungeimpften Mitarbeitern weitergeht. Es wird zunächst versucht, die Betreffenden von der Maßnahme zu überzeugen. Sie soll vulnerable Gruppen - etwa Bewohner in Pflegeheimen oder Kranke - besser vor Ansteckungen mit dem Virus schützen.
Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Gesundheitsamt „innerhalb einer angemessenen Frist“ Betroffenen das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro ist möglich. Da die Behördenvertreter einen Ermessensspielraum haben, können sie im Fall großer Personalknappheit dem ungeimpften, aber täglich getesteten Mitarbeiter den befristeten Verbleib erlauben.
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