Kommunen dringen auf Änderungen an der Krankenhausreform
Hannover – Bundesweit bringen sich derzeit Kommunen, Krankenhäuser und auch Vertragsärzte in Position und werben bei ihren Landesregierungen dafür, die geplante Krankenhausreform in den Vermittlungsausschuss zu schicken.
Niedersachsens Kommunen und Krankenhäuser etwa appellierten heute an Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), dass das Land im Bundesrat für Veränderungen an der geplanten Krankenhausreform stimmt.
So wie der Bundestag das Gesetz beschlossen habe, sei es nicht praxistauglich, sagte der Vorsitzende der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG), Rainer Rempe: „Die Interessen der Länder, Krankenhäuser und Kommunen sind nicht ausreichend berücksichtigt.“
Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips, ergänzte, Voraussetzung für ein Gelingen der Krankenhausreform sei eine „klare Lösung der Finanzierungsfrage“. Dies sei nötig, um einen planvollen Einstieg in den Strukturwandel zu gewährleisten.
In einem Brief an Weil kritisieren die Verbände unter anderem, die geplante Anpassung der Vergütungssystematik werde nicht zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Kliniken beitragen. Zudem sei ein weiterer Aufbau von Bürokratie absehbar. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 22. November geplant.
Eine aktuelle Befragung der NKG hatte zuletzt ergeben, dass mehr als jede zweite Klinik im Land (56 Prozent) ihre wirtschaftliche Existenz bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform, voraussichtlich 2027, als gefährdet ansieht. Jedes vierte Krankenhaus (25 Prozent) plant demnach aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage bereits, Leistungen zu reduzieren beziehungsweise das Versorgungsangebot einzuschränken.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte die umstrittene Krankenhausreform vergangene Woche im Landtag als „unbedingt notwendig“ bezeichnet. Das Abstimmungsverhalten Niedersachsens im Bundesrat ließ er aber offen.
Der Vorstand der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) appellierte an die Hessische Landesregierung, den Vermittlungsausschuss zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) anzurufen. Nur durch Nachbesserungen am aktuellen Gesetz könne die ambulante und stationäre Versorgung in Hessen zukunftssicher gestaltet werden, hieß es.
Der gegenwärtig vorliegende Entwurf des KHVVG berücksichtigt aus Sicht der KVH nicht hinreichend die regionalen Besonderheiten und Anforderungen sowie die zukünftigen Herausforderungen. Eine wirksame sektorübergreifende Versorgung ist so ebenfalls nicht möglich. Anpassungen sind daher dringend erforderlich.
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