Politik

Krankenhäuser können Hebammen ab Januar flexibler einsetzen

  • Montag, 19. Dezember 2022
/Gorodenkoff, stock.adobe.com
/Gorodenkoff, stock.adobe.com

Berlin – Um die oft angespannte Situation in den Geburtshilfe-Krankenhausstationen zu verbessern, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung beschlossen. Eine entsprechende Anpassung der Rechtsverordnung ist am Freitag im Bundesanzeiger erschienen und tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Ab dem 1. Januar 2023 wird damit der Pflegeschlüssel in der Gynäkologie und Geburtshilfe verbessert. Eine Pflegefachkaft muss sich in der Tagschicht statt wie bislang um acht Patientinnen künftig nur noch um 7,5 Patientinnen kümmern. In der Nachtschicht sind es statt 18 nur noch 15 Patientinnen.

Zudem gelten ab Januar die bislang geltenden Obergrenzen von Hebammen auf den Stationen in Krankenhäusern nicht mehr. Bisher durften auf den Stationen in der Tagschicht nur anteilig zehn Prozent Hebammen von der Gesamtzahl der Pflegefachkräfte arbeiten, in der Nachtschicht waren es nur maximal fünf Prozent.

Mit der Streichung der bislang geltenden Höchstgrenzen kann der Anteil der durch Hebammen erbrachten pflegerischen Tätigkeiten flexibler berücksichtigt und den tatsächlichen Bedarf auf den Stationen besser entsprochen werden.

Die Änderung kommt parallel zu der bereits versprochenen Finanzhilfe für die Geburtshilfe. 2023 und 2024 sollen jeweils rund 120 Millionen Euro an die Bundesländer für die Unterstützung der geburtshilflichen Versorgung verteilt werden. Das Geld wird je nach Vorhaltung einer Pädiatrie und Neonatologie, Anzahl der vaginalen Geburten, Geburtenanzahl insgesamt und ob am Standort eine Hebammenpraxisausbildung aufgeteilt.

Dies hat der Bundestag Anfang Dezember mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden außerdem die Hebammen in die Berufsgruppen für das ab 2025 geltende Pflegebudget mit aufgenommen.

Hebammenverband begrüßt Änderung

„Als Hebammenverband sind wir sehr erleichtert, dass das BMG die angekündigte Anpassung der Pflegepersonaluntergrenzen jetzt zügig umsetzt und ab dem 1. Januar 2023 Hebammen endlich wieder voll auf die Personaluntergrenzen der prä- und postpartalen Stationen angerechnet werden können“, erklärte heute Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands. Damit werde eine Fehlentwicklung zurückgenommen, die in diesem Jahr in der klinischen Geburtshilfe für große Schwierigkeiten gesorgt habe.

„Zusammen mit der im Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes frisch beschlossenen Beibehaltung der Möglichkeit, Hebammenstellen über das Pflegebudget zu finanzieren, haben die Kliniken jetzt wieder die Möglichkeit, fortschrittliche Personalkonzept für die klinische Geburtshilfe umzusetzen.“ Dies sei Grundlage für jeden weiteren notwendigen Reformschritt hin zu einer frauenzentrierten, qualitativ hochwertigen Geburtshilfe, so Geppert-Orthofer.

Personaluntergrenzen lösen keinen Fachkräftemangel

Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) begrüßte, dass nach dem aktuellen Entwurf die durch die Hebammen erbrachten pflegerischen Tätigkeiten ohne Einschränkungen im System der Pflegepersonaluntergrenzen berücksichtigt werden können.

Allerdings kritisierte die DGGG die gleichzeitige Veränderung der Bemessungsgrenze hinsichtlich des Personalbedarfs. Diese erschließe sich in keiner Weise, es sei denn, die Verordnung gehe davon aus, dass die Qualifikation und damit die Arbeitsleitung von Hebammen minderwertiger sei als die von Pflegekräften. „Dies aber ist absurd und durch nichts zu begründen“, schreibt die DGGG in einer Stellungnahme. Die Erhöhung der Anforderungen verschärften das Problem des Fachkräftemangels anstelle für eine nötige Anpassung an die reale Situation zu sorgen.

Weiter kritisierte die Fachgesellschaft, dass Vorschriften und Pflegepersonaluntergrenzenverordnungen den „gravierenden Fachkräftemangel in der Pflege und bei den Hebammen“ nicht beseitigen könnten. Entsprechende definierte Anforderungen würden sogar die Kapazität der Krankenhäuser vermindern und damit die Versorgung der Bevölkerung gefährden.

cmk

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung