Krankenhausreform: Kliniken drängen auf 1-zu-1-Übernahme des NRW-Modells

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ihre wichtigsten Änderungswünsche am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in einem 3-Punkte-Plan zusammengeführt. Ganz vorne steht dabei die Forderung, die Krankenhausreform aus Nordrhein-Westfalen (NRW) ohne Änderungen auf den Bund zu übertragen.
„Die Einführung des einheitlichen Planungskonzepts für 16 Bundesländer ist eine Revolution“, schreibt die DKG. „Um diesen Schritt gehen zu können, ist es unabdingbar, die Planung des Landes Nordrhein-Westfalen als gemeinsamen Weg in die Transformation eins zu eins umzusetzen.“
Die reformierte Krankenhausplanung in NRW sei von allen Partnern auf Landesebene gemeinsam erarbeitet und erprobt worden. „Und die ersten Erkenntnisse zeigen: Sie ist wirkungsvoll“, betont die DKG.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses Modell eins zu eins umzusetzen und damit auch auf weitergehende Regulierung zu verzichten, für die auch keine Auswirkungsanalyse vorliegt. Dazu gehören Mindestfallzahlen, Verschärfung von Personalvorgaben oder die Einschränkung von Kooperationen zwischen Krankenhausstandorten.“
Die 2018 in NRW begonnene Krankenhausreform befindet sich derzeit auf der Zielgeraden. Vor kurzem hat das zuständige Landesgesundheitsministerium vorläufige Vorgaben dazu veröffentlicht, wie viele Fälle die einzelnen Krankenhäuser in den jeweiligen Leistungsgruppen noch erbringen dürfen.
Die Reform des Bundes setzt ebenfalls auf die Einführung von Leistungsgruppen, die den Krankenhäusern zugeordnet werden, weicht in verschiedenen Aspekten jedoch vom NRW-Modell ab. Unter anderem sind derzeit fünf Leistungsgruppen in Planung, die in NRW nicht vorgesehen sind.
Zuschläge kurzfristig weiterentwickeln
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert vom Bund zudem Änderungen bei der künftigen Finanzierung der Krankenhäuser. „Das derzeit vorgeschlagene Modell der Vorhaltefinanzierung ist keine Abschaffung oder Überwindung der Fallpauschalen“, schreibt die DKG.
„Es ist ein bürokratisches und nicht zielgerichtetes zusätzliches Finanzierungssystem über fallabhängige Vorhaltefinanzierung.“ Die vom Bund vorgeschlagene Vorhaltepauschale sei keine Existenzgarantie für kleinere Krankenhäuser und auch keine Entökonomisierung des Systems. Sie führe nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu mehr Bürokratie. Zudem gebe es mit ihr keine Planungssicherheit.
Zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzierung fordert die DKG, die bereits existierenden Instrumente der fallzahlunabhängigen Zuschläge weiterzuentwickeln und die Reform der Krankenhausfinanzierung noch einmal, gemeinsam mit den Partnern der Selbstverwaltung, neu zu denken.
Schließlich ruft die DKG die Regierung dazu auf, die im KHVVG postulierte Entbürokratisierung des Systems tatsächlich umzusetzen. „Eine wirkliche Entbürokratisierung wäre ein maßgeblicher Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung und eine tatsächliche Chance zur Kostensenkung“, argumentiert die DKG. Die vorgeschlagenen Maßnahmen im KHVVG würden aber zu noch mehr Bürokratie führen.
„Wir fordern die Umsetzung von schnell wirksamen Entbürokratisierungsschritten“, so die Krankenhausgesellschaft. Dazu zählt sie unter anderem die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen und eine Verlängerung der Gültigkeit der OPS-Strukturprüfung auf fünf Jahre. Zudem müsse die Strukturprüfung, deren Leitfaden sich derzeit auf 497 Seiten belaufe, entschlackt werden.
„Die große Krankenhausreform kann noch gelingen“, betont die DKG. „Der gemeinsame Rahmen für die Krankenhausplanung, verbunden mit dem Transformationsfonds, bietet die Chance für eine sehr gute Krankenhausstruktur in der Zukunft.“
Die Vorschläge der DKG könnte zu einem politischen Kompromiss führen, mit dem die proklamierten Ziele der Reform – die Konzentration komplexer Leistungen, mehr Ambulantisierung und eine flächendeckende Versorgungssicherheit – erreicht werden könnten.
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