Krankenversicherung wird für Gutverdiener teurer

Berlin – Erwerbstätige mit höheren Einkommen müssen sich darauf einstellen, im kommenden Jahr mehr für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu bezahlen. Das Bundeskabinett billigte einen Verordnungsentwurf des Sozialministeriums (BMAS), der jährlich vorgesehene Anpassungen der Rechengrößen dafür festlegt.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll demnach von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro steigen. Bis zu dieser Grenze des Monatsgehalts werden Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden dann keine Beiträge mehr abgezogen. In der Rentenversicherung soll diese Schwelle von derzeit 8.050 Euro zum neuen Jahr auf 8.450 Euro angehoben werden.
Hintergrund sind laut Ministerium Gesetzesregelungen für eine regelmäßige Fortschreibung der Rechengrößen. Sie knüpfen nun an die Lohn- und Gehaltsentwicklung von 2024 an – und die durchschnittliche Lohnzuwachsrate lag demnach damals bei gut fünf Prozent. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Das Ministerium erläuterte, von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen seien nur diejenigen betroffen, die bisher über diesen Grenzen lagen. Für die überwiegende Mehrheit der Versicherten ergebe sich keine Veränderung.
Mit der Fortschreibung werde sichergestellt, dass sich Versicherte entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. Auch die Renten würden jährlich mit der Lohnentwicklung angepasst.
Kritik kommt vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband). Direktor Florian Reuther wies darauf hin, dass hoch qualifizierte Angestellte mit gutem Einkommen ab dem nächsten Jahr allein für die Kranken- und Pflegeversicherung 750 Euro mehr zahlen müssten. „Die ohnehin schon immensen Lohnzusatzkosten steigen damit weiter. Das sind schlechte Nachrichten für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, sagte er.
Gleichzeitig werde ihnen durch die massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert. Im kommenden Jahr müssten Wechselwillige ein Jahreseinkommen von mehr als 77.400 Euro nachweisen. Das sei eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der privaten Krankenversicherung und eine Einschränkung der Wahlfreiheit von Millionen Angestellten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: