Politik

KV Bayerns und vdek wollen rasche Reformen der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes

  • Montag, 6. Oktober 2025
/picture alliance, Uwe Zucchi
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München – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordern, den ärztlichen Notdienst und den Rettungsdienst schnell zu reformieren.

„Überfüllte Notaufnahmen, überlastetes Personal, eine nicht bedarfsgerechte Versorgung und hohe Kosten, das können wir uns nicht mehr leisten“, hieß es aus der KV und von dem Krankenkassenverband. Lösungsvorschläge für eine bessere Patientenorientierung lägen auf dem Tisch und würden zum Beispiel von der KV Bayerns bereits erfolgreich erprobt. 

KV und vdek fordern insbesondere, die Nummer 116117 mit der Rettungsdienstnummer 112 bundesweit zusammenzulegen und eine strukturierte digitale Ersteinschätzung zu etablieren. 

„Auch die Errichtung von einem gemeinsamen ambulant/stationären Tresen in der Notaufnahme an ausgewählten Krankenhausstandorten (Integrierte Notfallzentren – INZ) sollte endlich kommen“, hieß es von KV und vdek. Diese Angebote seien entscheidend, um Patientinnen und Patienten rasch zu den für sie passenden Versorgungsangeboten zu leiten. „Wo immer möglich, muss die Steuerung in die Regelversorgung Vorrang haben vor einem Ausbau der Notfallversorgung“, heißt es in einem Positionspapier der KV zum Thema. 

In Bayern kommt die Strukturierte medizinische Ersteinschätzung für Deutschland (SmED) in der Akutleitstelle der 116117 laut der KV seit über fünf Jahren zum Einsatz. Bislang fanden über 2,8 Millionen SmED-Einschätzungen statt.

„Hilfesuchende können insbesondere seit der flächendeckenden digitalen Vernetzung aller bayerischen Leitstellen zwischen 112 und 116117 in lebensbedrohlichen Fällen schneller versorgt und zugleich der Rettungsdienst von leichteren Fällen entlastet werden“, betonen die KV und der Krankenkassenverband.

Über das Angebot „DispoDigital“ der KV würden zudem in Pilotregionen Patientinnen und Patienten aus Notaufnahmen indikationsgerecht in die ambulante Versorgung übergeleitet. Auch der Rettungsdienst könne indikationsgerechte Behandlungsangebote im ambulanten Bereich vermitteln oder direkt in eine geeignete Arztpraxis transportieren.

Darüber hinaus biete die KV Patientinnen und Patienten mit entsprechender medizinischer Indikation eine telemedizinische Akutversorgung an, um die Bereitschaftspraxen und die Notaufnahmen zu entlasten.

„Die Politik ist jetzt gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass überall in Deutschland einheitliche Qualitätsstandards und Kriterien für die Akut- und Notfallversorgung und den Rettungsdienst gelten. Dazu gehört auch, ihre Aufgabe wahrzunehmen und die Kosten für die Vorhaltung und Investition des Rettungsdienstes verbindlich zu tragen“, betonten Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, und Christian Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender der KV Bayerns.

hil

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