Länder für weitere Regulierung Medizinischer Versorgungszentren

Magdeburg – Weitergehende gesetzliche Regelungen bezüglich Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) fordert die Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Man strebe diesbezüglich eine gemeinsame Initiative der Länder im Bundesrat an, heißt es in einem Beschluss des gestrigen Treffens in Magdeburg.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) werde gebeten, in „geeigneter Weise und unter Berücksichtigung von Zuständigkeiten der Länder“ auch im Bereich des Beruferechts Regelungen zu treffen, die sicherstellen, Fremdinvestoren mit ausschließlich Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren auszuschließen, so die Gesundheitsminister der Länder.
Das BMG solle zudem prüfen, wie die Thematik auch im Bereich der ärztlichen Versorgung geregelt und eine vergleichende Regelung in der Bundesärzteordnung verankert werden kann.
Aufgrund fortschreitender Investorentätigkeit im Bereich der MVZ soll nach dem Willen der Gesundheitsminister insbesondere geprüft werden, ob zur Steigerung der sektorenübergreifenden Verzahnung und zur Begrenzung von investorengetragenen MVZ bei Neugründung bestimmte gesetzliche Erforderlichkeiten einzuführen sind.
Dies könne unter anderem den räumlichen Bezug durch Begrenzung auf den jeweiligen KV-Bezirk betreffen, in dem das Krankenhaus seinen Standort hat und einen unmittelbar benachbarten KV-Bezirk. In Planungsbereiche mit festgestellter bestehender oder drohender Unterversorgung könne es gegebenenfalls Ausnahmen geben.
Die noch zu bildende Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle die von der GMK erarbeiteten Vorschläge in die Erwägungen einfließen lassen.
„Mittlerweile gibt es zahlreiche Fachrichtungen, in denen investorengeführte Versorgungszentren klar überwiegen. Diese Entwicklung zeigt die bundesweite Dringlichkeit, hier für klare Regeln zu sorgen“, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD).
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