Länder machen Vorschläge zum Bürokratieabbau

Berlin – Mehrere Bundesländer haben etliche Vorschläge zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen erarbeitet und an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übermittelt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angekündigt, noch in diesem Herbst ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Die von den Ländern unterbreiteten Vorschläge reichen vom Krankenhausbereich über die Qualitätssicherung bis hin zum bürokratiereduzierenden Einsatz der Digitalisierung.
Wie aus dem Papier, welches dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, hervorgeht, wird beispielsweise mehrfach auf das Krankenhaustransparenzgesetz abgezielt. Aus Baden-Württemberg heißt es, eine minutengenaue Erfassung der ärztlichen Arbeitszeit stehe „in keinem Verhältnis zum Nutzen“ der Datenlieferung.
Entsprechende Informationen lägen den Krankenhäusern regelhaft nicht vor und seien auch nicht aus bestehenden IT-Systemen zu entnehmen. Daher entstehe den Kliniken für die Erfüllung der Datenlieferungspflicht ein bedeutender Mehraufwand.
Ähnlich schätzen dies Bayern und Sachsen ein. Bayern spricht sich dafür aus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) diese Verpflichtung vollständig zu streichen.
Aus Mecklenburg-Vorpommern kommt der Vorschlag, die Antragstellung von Fördermitteln – etwa aus dem Krankenhausstrukturfonds – soweit wie möglich zu vereinfachen und zu verschlanken. Auch sollten Datenlieferfristen grundsätzlich harmonisiert, Lieferrhythmen aufeinander abgestimmt, redundante Datenlieferungen vermieden und die entsprechenden Prozesse digitalisiert werden.
Qualitätssicherung entschlacken
Mit Optimierungsmöglichkeiten bei der externen Qualitätssicherung – die sowohl Krankenhäuser als auch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Leistungserbringer betrifft – befasst sich ein Vorschlag aus Niedersachsen.
Nach der Einschätzung aus Niedersachsen fehlen bis heute belastbare Nachweise, ob, wie und in welchem Umfang die sektorenübergreifende Qualitätssicherung tatsächlich zu einer Verbesserung der Versorgung beiträgt und aus der Vielzahl an Daten überhaupt eklatante Qualitätsdefizite erkennbar sind. Qualitätssicherungsverfahren, die nachweislich gänzlich keinen oder keinen zusätzlichen Nutzen generieren, müssten vollständig abgeschafft werden, so die Forderung.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass bei Qualitätssicherungsverfahren mit nachgewiesenem Nutzen eine jährliche Datenerhebung zu pausieren und durch die Einführung von geeigneten Intervallen zur Datenerhebung und -abgabe zu ersetzen – idealerweise per intelligenter EDV-Lösung.
Weiteres Entlastungspotenzial sieht die niedersächsische Empfehlung in einer Überarbeitung und Vereinfachung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Zur Digitalisierung heißt es aus Niedersachsen, es müsse eine diskriminierungsfreie Einbindung aller Komponenten und Dienste gewährleistet werden – mit dem Ziel der Entbürokratisierung durch verpflichtende Standards in Krankenhausinformationssystemen, Praxisverwaltungssystemen, Qualitätssicherung und Registern. Zudem brauche es digitale Automatisierungen zum Datenaustausch ohne erneute manuelle Eingaben.
Digitale Lösungen müssten immer und bereits ab der ersten Umsetzung eine spürbare Arbeitserleichterung bei den Anwenderinnen und Anwendern erzielen, welche zugleich nicht die Aufgabe als Beta-User neuer Software übernehmen sowie nicht mit Sanktionen behaftet werden dürften.
Aus Schleswig-Holstein kommt die Forderung, die vollständige Digitalisierung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch für Patienten zu ermöglichen. Zudem sollten Anfragen von Krankenkassen und anderen Stellen optimiert werden.
Da eine digitale Übermittlung bisher nicht möglich sei und die Fragebögen der Krankenkassen sich sowohl untereinander als auch von denen des Medizinischem Dienst (MD) unterscheiden würden, müssten die Informationen bislang mit hohem zeitlichem Aufwand in jedem Einzelfall zusammengesucht und händisch in die unterschiedlichen Formulare eingetragen werden.
Es sollte zudem eine Geringfügigkeitsgrenze für Anfragen der Krankenkassen definiert werden, um sicherzustellen, dass das Verhältnis zwischen dem für die Beantwortung anfallenden Aufwand und dem Nutzen der Anfrage für die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Verordnung in einem angemessenen Verhältnis stehen, so ein weiterer Vorschlag aus Schleswig-Holstein.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: