Politik

Lauterbach lehnt Strafgebühren für versäumte Arzttermine ab, ermahnt aber die Patienten

  • Dienstag, 10. September 2024
/picture alliance, Bildagentur-online, Leitner, McPhoto
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Berlin – Über die Frage von Strafzahlungen, wenn Patienten unentschuldigt Termine sausen lassen, ist erneut eine Debatte entbrannt. Ins Spiel gebracht hatte den Vorschlag erneut die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erteilte dem sofort eine Absage, ermahnte aber die Patienten.

„Die Ärzte haben recht, ausgefallene Termine müssen die medizinisch bedingte Ausnahme sein. Geldstrafen sind aber der falsche Weg“, erklärte Lauterbach heute in Berlin. Der Minister appellierte an die Patienten, keine Termine ausfallen zu lassen, ohne den Arzt ausreichend früh informiert zu haben.

Nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) werden etwa 5,5 Prozent der Ter­mine pro Jahr unentschuldigt versäumt. Bei etwa 553 Millionen Fällen, die die Niedergelassenen pro Jahr in etwa behandeln, wären das rund 27,5 Millionen unentschuldigte Termine.

Die Kosten für die Praxen hängen dem Zi zufolge davon ab, welche Leistung geplant gewesen ist. Werde etwa ein MRT ver­säumt, lägen diese bei bis zu 250 Euro. Bei ausgefallenen Terminen bei Hausärzten handle es sich geschätzt um einen Betrag rund um 50 Euro.

Zuvor hatte die KBV von den Krankenkassen Strafzahlungen für Patienten gefordert, wenn diese unentschul­digt Termine nicht nutzten. „Es ist nicht nur ärgerlich, wenn Patienten Termine in Praxen buchen und diese einfach verstreichen lassen. Praxen können Termine ja nicht zweimal vergeben“, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen der Bild.

Angemessen wäre eine von den Krankenkassen zu entrichtende Ausfallgebühr, wenn deren Versicherte Termi­ne vereinbaren und dann unentschuldigt nicht wahrnehmen, so Gassen. Dem Bild-Bericht zufolge gibt es erste Arztpraxen, die von Patienten für unentschuldigtes Fehlen 40 Euro Strafgebühr verlangen. In Einzel­fällen seien es bei wiederholtem Fehlen sogar bis zu 100 Euro.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wandte sich heute gegen die Strafzahlungen. „Schon heute verlangen Praxen Strafge­bühren für ausgefallene Termine“, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Wie im letzten Jahr erneut eine zweite Gebühr von den Versichertenbeiträgen zu fordern, ist Abzocke.“

Sollte das flächendeckend umgesetzt werden, müssten Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Dann müssten Patienten und Krankenkassen im Umkehrschluss für ärztlich abgesagte Termine Ausfallgebühren erstattet werden.

Brysch forderte Gassen auf, „vor seiner eigenen Tür zu kehren“. So gebe es keine systematische Überprüfung der Präsenzzeiten seiner Vertragspraxen. „Schließlich ist die mangelnde Erreichbarkeit für Patientinnen und Patienten das größte Problem. Auch ist dieses Massenphänomen verantwortlich dafür, dass kranke Menschen Hilfe in den Notaufnahmen suchen.“

may/dpa/afp/kna

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