Politik

Linke will Pandemiebeirat in Coronakrise einführen

  • Dienstag, 5. Januar 2021
/picture alliance, Flashpic, Jens Krick
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Berlin – Die Linksfraktion im Bundestag setzt sich in einem Gesetzentwurf für einen Pandemierat als Beratungsgremium in der Coronakrise ein. Zudem wird eine „fortlaufende, frühestmögliche schriftliche und münd­liche Unterrichtungspflicht der Bundesregierung und des Bundesrates gegenüber dem Bundes­tag zu den ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnissen und sonstigen Informationen zum Infektions­geschehen“ gefordert.

Der aus Wissenschaftlern und Bürgern zusammengesetzte Pandemierat soll laut Gesetzentwurf den Bun­destag bei der Bewertung der von der Bundesregierung vorgelegten Erkenntnisse zur Coronapandemie unterstützen. Der Pandemierat soll dazu dem Bundestag die Expertise verschiedener Wissenschaftsbe­reiche bereitstellen und zugleich den Bürgern die Möglichkeit verschaffen, ihre Perspektive auf die Maß­nahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens einzubringen.

Die öffentlich nachvollziehbare, transparente unabhängige wissenschaftliche Einschätzung durch den Pandemierat und die Berücksichtigung der Perspektive von Bürgern könne nach Einschätzung der Links­fraktion das Vertrauen der Bevölkerung in die Zweckmäßigkeit Eindämmungsmaßnahmen erhöhen und die Akzeptanz des Handelns der Exekutive in Bund und Ländern steigern.

Aus Sicht der Linken könnte ein Pandemierat so „eine wichtige politische und gesellschaftliche und auch verfassungsrechtliche Funktion“ erfüllen, da er einer Erosion der gesellschaftlichen Identifikation mit dem demokratischen Verfassungsstaat entgegenwirke.

Alle Anhörungen und Berichte des Pandemierates sollen öffentlich erfolgen – zudem sollen die Mitglie­der zur Wahrung der Unabhängigkeit des Pandemierates ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausführen. Die Kos­ten des Pandemierates und der entsprechenden Geschäftsstelle soll der Bundestag übernehmen.

Im November hatte sich auf Initiative der Bundes­ärzte­kammer (BÄK) ein ärztlicher Pandemierat aus Vertretern wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften und des Öffentlichen Ge­sundheitsdienstes gebildet.

EB/aha

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