Liposuktion beim Lipödem: G-BA hat hohe Erwartungen an Erprobungsstudie

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hohe Erwartungen an die initiierte Erprobungsstudie „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“. Das betonte heute Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.
„Wir alle sind gespannt auf die Ergebnisse der ersten multizentrischen, randomisierten und kontrollierten Studie zur Liposuktion beim Lipödem“, sagte sie. Die angestoßene Erprobungsstudie solle die Erkenntnislage verbessern, so dass eine zügige abschließende Entscheidung zum Leistungsanspruch möglich werde.
Dem G-BA zufolge liegt die Studie im Zeitplan. Derzeit werden die ersten Daten zu den Vor- und Nachteilen der Liposuktion im Vergleich zu einer alleinigen nicht operativen Behandlung mit Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie durch die unabhängige wissenschaftliche Institution ausgewertet. Im Dezember 2024 sollen die vollständigen Ergebnisse des zwölf-monatigen Nachbeobachtungszeitraums vorliegen.
Auf Basis des neuen Wissensstandes will der G-BA beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird und wenn ja, bei welchen Erkrankungsstadien des Lipödems.
Diese Beratungen sollen im kommenden Jahr abgeschlossen sein. Die aktuell bis Ende 2024 befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei Lipödem in Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung ist, will der G-BA nach eigenen Angaben „zeitnah“ verlängern. Diese werde „nicht auslaufen, bevor der G-BA zum regulären Leistungsanspruch beschlossen“ habe, so Lelgemann. „Das möchte ich nochmals ausdrücklich betonen, da wir zu dieser Frage verstärkt Nachfragen von Patientinnen sowie Ärztinnen und Ärzten bekommen.“
Beim Lipödem handelt es sich um eine massive Fettverteilungsstörung an den Extremitäten. Zusätzlich bestehen vermehrte Wassereinlagerungen in den betroffenen Körperregionen. Das Lipödem tritt fast ausschließlich bei Frauen auf.
Da die Ursache des Lipödems bisher unbekannt ist, zielt die in der Regel lebenslang anzuwendende konservative Therapie wie Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie auf eine Linderung der Beschwerden ab. Ein solches konservatives Vorgehen gilt bisher als Standardtherapie.
Die bestehende Fettverteilungsstörung kann damit aber nicht geheilt werden. Die Liposuktion ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem das krankheitsbedingt vermehrte Fettgewebe entfernt wird. In der Regel müssen die Betroffenen für eine Behandlung mehrmals operiert werden.
Das Verfahren zur Bewertung des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Liposuktion bei Lipödem geht auf einen Beratungsantrag der Patientenvertretung im G-BA zurück.
Im Juli 2017 hat der G‑BA wegen der problematischen Studienlage den Beschluss gefasst, die Bewertung auszusetzen und eine Studie zur Verbesserung der Erkenntnislage auf den Weg zu bringen. Die Eckpunkte dieser LIPLEG-Studie hat der G-BA in der entsprechenden Erprobungs-Richtlinie festgelegt.
Der G-BA hatte 2019 dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Vorschlag für die Studie unterbreitet. Zuvor hatte dieser geplant, dem Gesetzgeber in Ausnahmefällen zu erlauben, auch unabhängig vom Votum des G-BA Leistungen für die GKV festzulegen. Das hatte in der Großen Koalition und der gemeinsamen Selbstverwaltung zu erheblichen Protesten geführt. Spahn wollte über diesen Weg zunächst die Liposuktion zur Kassenleistung machen. Die Initialisierung der nun fast abgeschlossenen Studie war ein Kompromiss in dem damaligen Konflikt zwischen Ministerium und G-BA.
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