Politik

Medizinische Masken auch im Bundestag Pflicht

  • Mittwoch, 10. Februar 2021
/picture alliance, Geisler-Fotopress | Christoph Hardt
/picture alliance, Geisler-Fotopress | Christoph Hardt

Berlin – Analog zu Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen künftig auch im Bundestag „medizi­nische Gesichtsmasken“ getragen werden.

Mit dieser Entscheidung habe Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) die Vorschriften an die aktuelle Coronalage angepasst, teilte die Bundestagsverwaltung gestern mit.

Von heute an müssen damit im Plenarsaal und den Sitzungssälen Mund und Nase mit einer OP-Maske oder einer FFP2-/FFP3-Maske bedeckt werden.

Die Maske darf nur am Rednerpult und am Sitzplatz abgelegt werden, wenn dort ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt werden kann.

In den Räumlichkeiten des Bundestags gilt bereits seit Anfang Oktober eine Maskenpflicht. Bisher waren allerdings einfache Stoffmasken ausreichend.

OP-Masken sowie Masken der Kategorien FFP2 und FFP3 bieten jedoch einen höheren Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung