Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen: IQWiG stellt Methodik vor

Berlin – Eine Methodik zur Ableitung von Empfehlungen zu Mindestvorhaltezahlen an Kliniken legte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vor. Der Entwurf steht nun zur Diskussion – bis zum 28. Oktober können ihn Interessierte kommentieren.
Die Mindestvorhaltezahlen sind Bestandteil des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Mit dem Instrument soll eine Mindestanzahl an Fällen pro Leistungsgruppe festgelegt werden, die ein Krankenhaus erbringen muss, um die Vorhaltefinanzierung zu erhalten. Die konkreten Zahlen sollen durch das IQWiG wissenschaftlich ermittelt werden.
Im Anschluss an die endgültige Empfehlung des IQWiG erfolgt eine Analyse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu Auswirkungen der jeweiligen Mindestvorhaltezahl auf die Anzahl und die geographische Verteilung der Krankenhausstandorte. Auf Basis dieser Analysen legt das BMG Mindestvorhaltezahlen je Leistungsgruppe fest – per Rechtsverordnung, der der Bundesrat dann noch zustimmen muss.
Der IQWiG-Entwurf sieht grundsätzlich vor, die Empfehlungen der Mindestvorhaltezahlen sowohl anhand von Qualitäts- als auch von Wirtschaftlichkeitskriterien abzuleiten. Dazu will das IQWiG zunächst getrennte Analysen durchführen.
In die Qualitätsanalyse sollen primär die Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die Mindestvorgaben deutscher medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften einfließen. Aus den als geeignet und übertragbar bewerteten Mindestvorgaben für eine Leistungsgruppe würde dann jeweils eine Empfehlung für das Teilergebnis „Qualität“ abgeleitet.
Bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse soll folgende Definition greifen: Ein Krankenhaus arbeitet wirtschaftlich innerhalb einer Leistungsgruppe, wenn die Erlöse aus den behandelten Fällen die zuordenbaren Kosten – etwa von Personal, Betriebsmitteln und Sachmitteln – decken. Um die jeweiligen Behandlungsfallzahlen zu bestimmen, ab der Wirtschaftlichkeit erreicht wird, will das IQWiG unter anderem ökonometrische verschiedene Analysen sowie unterschiedliche Datensätze nutzen.
Die Teilergebnisse aus der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsanalyse des IQWiG werden anschließend zu einer Mindestvorhaltezahl zusammengeführt.
Liegt die aus diesem Vorgehen abgeleitete Mindestvorhaltezahl vergleichsweise hoch – zum Beispiel: mehr als 50 Prozent der Krankenhäuser erreichen diese bislang nicht –, könnten laut IQWiG Versorgungslücken drohen. Der Grund: Die verbleibenden Krankenhäuser könnten im Falle einer Festlegung dieser Mindestvorhaltezahl dies nicht kurzfristig durch entsprechende Mengenausweitung ausgleichen.
In diesem Fall könnten laut IQWiG-Entwurf zusätzlich niedrigere Anteile für mögliche Übergangsregelungen ausgewiesen werden. Die Auswahl soll unter Abwägung der beiden Aspekte „Vermeidung von Gelegenheitsversorgung“ und „Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung“ erfolgen.
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