Politik

Ministerium legt Aktionsplan zur Gesundheit rund um die Geburt vor

  • Mittwoch, 10. Juli 2024
/Tyler Olson, stock.adobe.com
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Bundesländer bitten, sich auf einen einheitlichen Katalog von Daten zur Versorgungslage in Deutschland zu einigen, die regelmäßig von den Ländern erhoben werden und die auch Daten zur Hebammenversorgung beinhalten.

Das geht aus dem Aktionsplan „Gesundheit rund um die Geburt“ hervor, den das BMG jetzt vorgelegt hat. Hintergrund sei die unzureichende Datenlage im Bereich der Hebammenversorgung, die dazu führe, dass die Versorgungslage nicht verlässlich beurteilt werden könne, hieß es.

„In der Vergangenheit wurden wiederholt verschiedene Gutachten auf Landes- und Bundesebene in Auftrag gegeben, um neue Erkenntnisse zu gewinnen“, heißt es in dem Aktionsplan. Gutachten könnten jedoch nur „punktuell Aufschluss über die konkreten Fragestellungen der jeweiligen Untersuchungsaufträge zu be­stimmten Zeitpunkten geben“.

Sie lieferten keine systematischen und regelmäßigen Daten, aus denen gesicherte Erkenntnisse über die we­sentlichen Aspekte der Versorgungssituation im gesamten Bundesgebiet gewonnen werden könnten. Deshalb wünscht sich das BMG von den Ländern, dass diese die entsprechenden Daten künftig erheben.

Daten zur Hebammenversorgung

„Darüber hinaus hat das BMG beim Bundesinstitut für Berufsbildung im Jahr 2023 eine Machbarkeitsstudie für ein detailliertes, langfristiges Monitoring des Bedarfs an und des Angebots von Gesundheits- und Pflegeberu­fen (BMG-Fachkräftemonitoring) in Auftrag gegeben“, heißt es weiter in dem Aktionsplan.

„Ziel der Machbarkeitsstudie war es, ein wissenschaftlich fundiertes Monitoring- und Projektionskonzept zu erstellen, um künftig eine aussagekräftige Datengrundlage zur aktuellen und künftigen Fachkräftesituation im Gesundheits- und Pflegebereich und damit auch zur Hebammenversorgung aufzubauen.“ Zurzeit werde an der Umsetzung des Konzepts gearbeitet.

Der Aktionsplan „Gesundheit rund um die Geburt“ geht auf das Nationale Gesundheitsziel gleichen Namens zurück, das der Kooperationsverbund „gesundheitsziele.de“ unter Beteiligung des BMG im Jahr 2017 vorgelegt hatte. In der Folge hat die Ampelkoalition die Erarbeitung des Aktionsplans in ihrem Koalitionsvertrag ange­kündigt.

Soziale Ungleichheiten

Der Aktionsplan enthält weitere Maßnahmen, die das BMG umsetzen will, um die Versorgung von Schwange­ren, ihren Kindern sowie Familien mit Neugeborenen zu verbessern. Zahlreiche Maßnahmen seien dabei von der Regierung und von anderen Akteuren bereits ergriffen worden. „Dennoch besteht weiterer Handlungsbe­darf“, heißt es in dem Aktionsplan.

„Die aktuelle Ausgangslage ist auch gekennzeichnet von einer im internationalen Vergleich relativ hohen Rate an Geburten mit medizinischen Interventionen, inklusive Kaiserschnitten, sowie von Beschwerden von Familien und Verbänden über unzureichende geburtshilfliche Kapazitäten und über die Versorgung und Betreuung vor, unter und nach der Geburt.“

Zudem beständen soziale Ungleichheiten im Zugang und der Inanspruchnahme einer bedarfsgerechten Grundversorgung und von Unterstützungsangeboten in der Lebensphase rund um die Geburt.

Fehlanreize überprüfen

Zu den Maßnahmen, die das BMG plant, gehört eine Überprüfung, ob Fehlanreize im System für die hohe Zahl an Interventionen in der Geburtshilfe in Deutschland verantwortlich sind und wenn ja, wie diesen entgegenge­wirkt werden kann.

Zudem plant das BMG ein Fachgespräch mit den an der Geburtshilfe beteiligten Fachgesellschaften mit dem Ziel, angesichts der vielfach risikoorientierten Kommunikation die ressourcenorientierte Beratung im Rahmen der Schwangerenvorsorge zu stärken.

„Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung eines Personalschlüssels für eine 1:1-Betreuung durch Hebammen während wesentlicher Phasen der Geburt vor“, heißt es weiter. „Nach Abschluss der Evaluation des Hebammen­stellenförderprogramms soll geprüft werden, ob eine Verbesserung des Stellenschlüssels erreicht werden konnte und welche weiteren Maßnahmen gegebenenfalls notwendig sind.“

Ernährungsmedizin in das Medizinstudium aufnehmen

Darüber hinaus sei es „von großer Bedeutung“, in der ärztlichen Ausbildung Fachwissen zu Ernährung und Be­we­gung in der Schwangerschaft, Säuglingsernährung inklusive Stillen, Bindungsförderung sowie Gesprächs­kompetenzen zu vermitteln, heißt es in dem Aktionsplan. „Reformüberlegungen gehen dahin, das Fach Ernäh­rungsmedizin explizit in das Medizinstudium aufzunehmen.“

Bis 2026 untersuche ein vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördertes For­schungsvorhaben den Status Quo der Ernährungsbildung, inklusive Stillen, von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten, Praxispersonal, Pflegekräften und Hebammen mit dem Ziel, etwaige Defizite zu erheben sowie Maßnahmen aus den Erkenntnissen abzuleiten.

fos

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