Ministerium verteidigt Finanzierung des Transformationsfonds

Berlin – Der mit der Krankenhausreform geplante Transformationsfonds könnte durchaus Auswirkungen auf den Gesundheitsfonds und die künftige Höhe der Zusatzbeiträge der Krankenkassen haben. Das räumt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Union im Bundestag ein.
Das Ministerium sieht aber – obwohl es die Größenordnungen selbst nicht abschätzen kann – keine Gefahr für die Stabilität der Sozialsysteme – das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hatte das zuletzt noch ganz anders bewertet.
Der Transformationsfonds soll dabei helfen, die Krankenhausreform zu finanzieren. Das BMG plant, diesen zwischen 2026 und 2035 hälftig aus dem Gesundheitsfonds zu speisen, dazu sollen jährlich 2,5 Milliarden Euro aus dem Fonds entnommen werden. Die andere Hälfte sollen die Bundesländer zahlen.
Die Gelder sollen für Bauvorhaben und Modernisierungen eingesetzt werden, die für eine Transformation der Krankenhauslandschaft benötigt werden. Gegen die Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und damit aus den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die von den Versicherten und den Arbeitgebern finanziert werden, wehrt sich unter anderem der GKV-Spitzenverband mit einem Gutachten.
In dem aktuellen Tätigkeitsbericht hatte zuletzt auch das BAS betont, die Finanzentwicklung gewinne weiter deutlich an Dynamik und entwickele sich sogar „noch ungünstiger als bisher angenommen“, wie BAS-Präsident Frank Plate schrieb. Die langfristige Sicherung der Finanzen der GKV bleibe also ein „vordringliches Ziel der Politik“. Diese müsse dringend Sorge dafür tragen, „die Stellschrauben für eine nachhaltige Sicherung der Systeme anzupassen“.
Ministerium zeigt sich unbeiirt
Das BMG hält dennoch an dem Vorhaben fest, die GKV-Gelder abzuschröpfen. Derzeit könne die Inanspruchnahme der Mittel des Transformationsfonds nicht abgeschätzt werden, schreibt das Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Bei einer vollen Inanspruchnahme der maximalen jährlichen Fördersumme in Höhe von 2,5 Milliarden Euro wäre davon auszugehen, dass die entsprechenden Mittel im Gesundheitsfonds durch Kürzungen der Zuweisungen an die Krankenkassen aufgebracht werden müssten.
Grund sei, dass entsprechende Mittel in der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds nicht vorhanden seien. „Dies könnte auf Seiten der Krankenkassen zu Anpassungen der Zusatzbeitragssätze zur Deckung ihrer Ausgaben führen“, schreibt das Ministerium. Allerdings sei die Höhe „nicht abschätzbar“.
Darüber hinaus kann es aus Sicht des BMG „durch die im Gesetzesentwurf geregelte Übertragbarkeit von in einem Jahr nicht beanspruchten Mitteln“ bei nachholender Inanspruchnahme in den Folgejahren zu entsprechend höheren Mittelbedarfen des Transformationsfonds „mit den bereits beschriebenen Auswirkungen“ kommen.
Dennoch sei infolge der Entnahmen aus der Liquiditätsreserve „nicht von einer substanziellen Auswirkung auf die Stabilität des Gesundheitsfonds oder der Zusatzbeitragssätze in der GKV auszugehen“, so das BMG. Denn die für den Transformationsfonds benötigten Mittel könnten im Rahmen der Prognose des GKV-Schätzerkreises, der Liquiditätsplanung des Gesundheitsfonds sowie der Haushaltsplanung der Krankenkassen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus gebe es eine zeitlich befristete Anhebung der Obergrenze der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds auf 50 Prozent einer Monatsausgabe, so dass in Jahren geringerer Inanspruchnahme der Mittel des Transformationsfonds Finanzmittel für die spätere, nachholende Inanspruchnahme angespart werden könnten.
Zum anderen stünden den „erwarteten temporären Mehraufwendungen“ der GKV „dauerhafte Minderausgaben“ aufgrund des durch die strukturellen Verbesserungen der Krankenhausvergütung und -planung induzierten, effizienzsteigernden Strukturwandels und eine bedarfsgerechtere Krankenhausversorgung gegenüber.
Diese stehen nach Ansicht des BMG „in direktem Zusammenhang der durch den Transformationsfonds geförderten Projekte“. Sie resultierten unter anderem aus einer stärkeren Spezialisierung und dem Abbau von stationären Überkapazitäten sowie der Reduktion der hohen Inanspruchnahme des Krankenhaussektors.
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