Morbi-RSA-Anpassungen ein Thema im Bundesrat

Berlin/Potsdam – Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), das Verteilungsinstrument für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für die Krankenkassen, soll modernisiert werden. Mit einem entsprechenden Antrag des Landes Baden-Württemberg befasst sich heute der Gesundheitsausschuss des Bundesrates.
Brandenburg will eine Ergänzung der Entschließung erreichen: Es seien „Überlegungen anzustellen, wie die derzeit im Morbi-RSA vorhandene Unterdeckung bei vulnerablen Versichertengruppen beseitigt“ werden kann.
„Hierbei ist zu überprüfen, inwieweit die Risikogruppen für Beziehende von Erwerbsminderungsrente wieder eingeführt und zusätzliche sozioökonomische Merkmale (Bezug von Bürgergeld, Pflegebedürftigkeit, Härtefälle) neu in den RSA-Datensatz aufgenommen werden sollten.“ Ähnliche Wünsche hatte jüngst der AOK-Bundesverband an eine Weiterentwicklung des Morbi-RSA herangetragen.
Der Morbi-RSA erfülle nicht mehr seine Funktion, faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen, erklärte Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) den Vorstoß.
„Die bestehenden Unterdeckungen sind für die Krankenkassen, die besonders viele Pflegebedürftige und ältere, kränkere Menschen versichern, ein klarer Wettbewerbsnachteil. Sie zahlen drauf. Deshalb haben derzeit die großen Versorgerkassen mit einer älteren Versichertenklientel auch stärkere Beitragssatzsteigerungen zu verzeichnen“, so Müller.
Verschiedene Studien würden zeigen, dass die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds die Ausgaben für sogenannte vulnerable Gruppen nicht decken. Zu diesen vulnerablen Gruppen zählten Pflegebedürftige, Bürgergeldbeziehende, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sowie Zuzahlungsbefreite.
Laut Müller hätten auch die durch das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz erfolgten Neuerungen – also der Übergang zu einem „Vollmodell“ der berücksichtigten Krankheiten, die neu geschaffene Regionalkomponente oder der wieder eingeführte Risikopool – die bestehenden Unterdeckungen nicht kompensiert.
Sowohl der ursprüngliche Entschließungsantrag als auch der Ergänzungsantrag haben im Gesundheitsausschuss eine Mehrheit bekommen. Damit gehen sie jetzt als Empfehlung des Ausschusses ans Plenum des Bundesrates, wo am 21. März final abgestimmt wird.
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