Faire-Kassenwahl-Gesetz: Kassen wollen an Morbi-RSA festhalten

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek), der BKK Dachverband und der IKK e.V. haben erneut an die zuständigen Politiker appelliert, im Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) keine Abstriche bei den Regelungen zur zukünftigen Finanzstruktur rund um den Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und zum Wettbewerb vorzunehmen.
Die RSA-Reformelemente ergäben zusammen mit dem Vorhaben, ein einheitliches Aufsichtshandeln durch Öffnung der Krankenkassen sicherzustellen, ein stimmiges Gesamtpaket. So ließen sich faire Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schaffen, Manipulationsanreize minimieren und die Versorgung der Patienten verbessern.
Nach Ansicht der Ersatzkassen, BKKen und IKKen ist es dringend erforderlich, Wettbewerbsverzerrungen durch einheitliches Aufsichtshandeln zu beheben. Es sei nicht nachvollziehbar, das gleiche Sachverhalte wie die Genehmigung von Hausarztverträgen von den Aufsichten in Bund und Land ungleich bewertet würden. Sie fordern daher, einheitliches Aufsichtshandeln im GKV-FKG festzuschreiben.
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) hatten den Gesetzgeber zuletzt immer wieder aufgerufen, die Reformvorhaben zu stoppen. Sie wenden sich auch wie die Landesgesundheitsminister gegen eine bundesweite Öffnung der Kassenlanschaft und eine Aufsicht für alle Krankenkassen durch das Bundesversicherungsamt.
Dagegen haben sich Ersatzkassen, BKKen und IKKen für eine Streichung der Regelungen zur Neubesetzung des Verwaltungsrates im GKV-Spitzenverband ausgesprochen. Hier wäre ein deutliches Zeichen der Länder angezeigt. Die geplante Zusammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes durch hauptamtliche Vorstände der Krankenkassen verändere den gesundheitspolitischen Ordnungsrahmen zulasten der sozialen Selbstverwaltung.
Damit werden den Kassen zufolge ohne Not der soziale Frieden und der prägende Interessenausgleich zwischen den Partnern der sozialen Selbstverwaltung aufs Spiel gesetzt.
Außerdem würden die demokratisch legitimierten Vertreter durch staatliche Eingriffe entmachtet. Das könne nicht ohne Folgen für die untergesetzliche Normgebung des GKV-Spitzenverbandes bleiben. Deshalb fordern Ersatzkassen, BKKen und IKKen, dass diese vorgesehenen Regelungen auch im Interesse einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung zurückgenommen werden.
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