Neue Gesetzesbasis für Anticoronamaßnahmen soll schnell kommen

Berlin – Die Menschen in Deutschland sollen nach Angaben der SDP künftig darauf vertrauen können, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie eine fundierte rechtliche Grundlage haben.
So eine Grundlage sei nötig und werde zügig kommen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, heute in Berlin. Er bekräftigte, dass Vorgaben wie das Tragen von Masken nun im Infektionsschutzgesetz benannt werden sollen.
„Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist nicht, über einzelne Maßnahmen zu entscheiden“, sagte Schneider. Aber es werde ein Katalog an Maßnahmen erstellt. „Wir können uns darüber hinausgehend weitere Schritte vorstellen“, sagte Schneider im Namen der SPD. Dies könne ein Zustimmungsvorbehalt für das Parlament und das Recht sein, Verordnungen per Bundesgesetz wieder aufzuheben.
Darüber habe man sich in der Kürze der bisherigen Beratungszeit noch nicht mit der Union einigen können. Die neue gesetzliche Grundlage beziehe sich nur auf COVID-19, nicht auf mögliche weitere Pandemien.
Energisch wies Schneider Kritik der FDP zurück. FDP-Chef Christian Lindner argumentiere in Richtung der Coronaskeptiker. Vorwürfe, das Parlament sei nicht genügend einbezogen worden, ließ Schneider nicht gelten.
Lindner habe seine Rechte wohl nicht gekannt. Ein Antrag sei von der FDP einmal zur Pandemie gestellt worden, nämlich jener, die Maßnahmen aufzuheben. „Da sage ich: Guten Morgen, gut, dass wir das nicht gemacht haben.“
Übermorgen werde die Regelung erstmals im Plenum des Bundestags beraten, nach einer Anhörung sei der Beschluss in der Woche vom 16. November geplant.
Der Versuch der Koalitionsfraktionen, die gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie zu präzisieren, wird seitens der FDP kritisiert. Der geplante neue Paragraf 28a im Infektionsschutzgesetz sei handwerklich „schlampig gemacht“ und habe nur einen „Feigenblattcharakter“, sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, heute in Berlin.
„Was uns da vorgelegt worden ist, ist besser als nichts. Aber es wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen für eine solche Grundlage nicht genügen.“ Paragraf 28a enthält eine Liste von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wie Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Schließung von Freizeiteinrichtungen, Reisebeschränkungen und Veranstaltungsverbote.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: