Neues Gesetz: Vermittlung von Telesprechstunden und DMP Adipositas

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Terminservicestellen dazu verpflichten, auch Telesprechstunden zu vermitteln. Außerdem soll es künftig ein Disease-Management-Programm (DMP) Adipositas geben. Beide Pläne gehen aus einer erste Übersicht zu einem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens“ hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Auf der Liste enthalten sind rund 80 oft kleinteilige Regelungen, die in dem Gesetz bis zur Ende der Legislaturperiode noch geregelt werden sollen. Der Titel des Gesetzes ist vorläufig, er kann im Laufe des Verfahrens noch den Namen ändern, heißt es in dem Dokument.
Die 80 Vorhaben beinhalten beispielsweise das DMP-Programm für Adipositas in den kommenden zwei Jahren, strengere Regeln für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beim Thema Mindestmengen, die Vermittlung der Telefontermine durch die Terminservicestellen sowie die Abschaffung von Qualitätszu- und -abschlägen bei Krankenhäusern. Letztere konnten „nicht rechtssicher umgesetzt werden und werden daher abgeschafft“, heißt es in dem Papier.
Auch die Antragsrechte des G-BA-Vorsitzenden sollen noch einmal klargestellt werden. Zudem soll jährlich dem Gesundheitsausschuss berichtet werden, wie das Beratungsverfahren zu den Mindestmengen steht. Außerdem will der Gesetzgeber dem G-BA vorgeben, in den Jahren zwischen 2021 und 2024 „jährlich zwei weitere Leistungen festzulegen, bei denen Qualitätsverträge erprobt werden“.
Der G-BA soll auch die Daten der Krankenkassen veröffentlichen, die Qualitätsverträge abgeschlossen haben. Darüber hinaus sollen die Berichtspflichten einiger Ausschüsse sowie verschiedene Versorgungsverfahren seltener als bislang berichten, „mit dem Ziel der Bürokratieentlastung“, heißt es.
Außerdem soll es für ambulante Kinderhospizarbeit künftig eine „für die GKV-Zuschüsse eigenständige Rahmenvereinbarung für Kinder und Jugendliche“ geben. Auch ein Netzwerkkorordinator in jedem Landkreis soll von Krankenkassen finanziell unterstützt werden. Ein Bericht dazu soll bis Mitte 2025 vorliegen.
In dem geplanten Gesetz sind mehrere redaktionelle Korrekturen bei falschen Verweisen sowie Aufhebung von einzelnen Regelungen enthalten, die durch andere Gesetze in dieser Legislatur gegenstandslos wurden. Wann das Gesetz ausführlicher vorliegt und wann es dann in die parlamentarischen Beratungen geht, ist noch unbekannt.
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