Politik

Niedersachsen legt neues und begrenztes Feuerwerksverbot auf

  • Mittwoch, 23. Dezember 2020
/picture alliance, Moritz Frankenberg
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Hannover – Nach dem vom Oberverwaltungsgericht gekippten Feuerwerksverbot in Niedersachsen hat die Landesregierung eine neue Regelung mit örtlichen Verboten aufgelegt. Auf belebten Straßen, Wegen und Plätzen ist nach der gestern in Kraft getretenen Regelung das Abbrennen von Feuerwerk und auch das Mitführen von Böllern und Raketen verboten.

Die Landkreise und großen Städte müssen die entsprechenden Bereiche in Allgemeinverfügungen festle­gen. Das neue Feuerwerksverbot betrifft die zum Jahreswechsel verkauften Knaller und Raketen, nicht aber die das ganze Jahr über erhältlichen Knallerbsen, Wunderkerzen und Ähnliches.

Das Ziel sei, angesichts von Corona Menschenansammlungen zu verhindern, die sich traditionell beim Abbrennen von Feuerwerk bildeten, sagte Krisenstabs-Vizechefin Claudia Schröder. Zudem verursache die Böllerei zum Jahreswechsel in Kombination mit Alkohol regelmäßig zahlreiche Verletzte, die im Kranken­haus behandelt werden müssten. Das Gesundheitswesen stoße angesichts der Coronalage aber bereits an seine Grenzen, Raum für eine zusätzliche Belastung durch Feuerwerksverletzte gebe es nicht.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte das zuvor erlassene generelle Feuerwerksverbot für zu weitreichend befunden. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwen­dig, hatten die Lüneburger Richter in einem Eilentscheid am vergangenen Freitag entschieden (Az.: 13 MN 568/20).

Ohnehin dürfen in diesem Jahr wegen der Coronapandemie deutschlandweit vor Silvester keine Böller und Raketen mehr verkauft werden. Der Bundesrat hatte auf Bitten der Bundesregierung am vergange­nen Freitag eine entsprechende Änderung der Sprengstoffverordnung beschlossen.

Wer allerdings aus dem Vorjahr noch Böller und Raketen aufgehoben hat, darf diese abseits belebter Orte in Niedersachsen nun doch abbrennen, vorausgesetzt, er steht nicht mit mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten zusammen.

dpa

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