Bundesjustizministerium soll Regelungen für Terminausfallpauschalen auf den Prüfstand stellen

Bad Schandau – Wenn Terminvereinbarungen unentschuldigt nicht wahrgenommen werden, ist das für Ärzte und Therapeuten ein Ärgernis und manch eine Praxis denkt über Gebühren nach. Die Justizministerkonferenz der Länder hat nun das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) aufgerufen, den bestehenden Rechtsrahmen für Terminausfallpauschalen zu checken.
Man bitte um Prüfung, ob und gegebenenfalls inwieweit Änderungen und Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen nötig seien, um Rechtssicherheit sowohl für „Verwendende entsprechender Klauseln als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen“, heißt es in einem Beschluss der Justizministerkonferenz mit dem Titel „Gesetzliche Regelung zu No-Show-Klauseln/Terminausfallpauschalen“. Die Beschlüsse der Konferenz, die Anfang Juni stattfand, wurden kürzlich online gestellt.
Als Grund für ihre Eingabe an den Bund geben die Justizministerinnen und Justizminister in ihrem Beschluss an, dass in einer zunehmenden Anzahl an Restaurants, therapeutischen Praxen, Kosmetikstudios und Friseursalons eine Entschädigung verlangt wird, wenn ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig abgesagt wird. Solche No-Show-Klauseln – also Klauseln bei Nichterscheinen – oder Terminausfallpauschalen fänden sich häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Praxen oder Unternehmen.
Angesichts des zunehmenden Ärzte- und Fachkräftemangels sei der verantwortungsvolle Umgang mit Arztterminen unerlässlich, hieß es heute aus der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB). Wer einen Termin nicht wahrnehme, ohne rechtzeitig abzusagen, nehme einem anderen Menschen die Chance auf schnelle Hilfe.
„In unserem maximal ausgelasteten Gesundheitssystem können wir es uns nicht leisten, dass wertvolle Zeit von Ärzten und Psychotherapeuten ungenutzt verstreicht, wenn Patienten Termine schwänzen“, sagten die KV-Vorstände Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans.
Die KV wies darauf hin, dass die neue Bundesregierung bei einer gesetzlichen Verankerung für eine „Termingarantie“ für von den Terminservicestellen vermittelte Arzt- und Psychotherapeutentermine auch „No Shows“ berücksichtigen sollte. „Das wird nur dann funktionieren, wenn im Gleichschritt dazu auch Verbindlichkeit auf der Patientenseite geschaffen wird“, erklärten Rochell und Josenhans.
Eine Erhebung der KV Bremen aus dem vergangenen Jahr hat demnach gezeigt, dass etwa jeder fünfte bis vierte Termin, der über die Terminservicestelle der KV Bremen gebucht wurde, nicht wahrgenommen und nicht abgesagt worden ist.
Aus Sicht der KV müssen auch keine neuen Strukturen geschaffen werden. Die Einbeziehung einer Strafgebühr kann demnach über die Krankenkassen erfolgen. Praxen könnten über die reguläre Quartalsabrechnung „No-Show-Fälle“ kennzeichnen, hieß es. Die Krankenkassen verfügten in der Regel über alle notwendigen Daten ihrer Versicherten, um die Ausfallgebühr einzuziehen.
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