Politik

Normenkontrollrat: Zu wenig Praxisnähe bei Digitalisierung und Regulierung

  • Montag, 13. Februar 2023
/iamaea, stock.adobe.com
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Berlin – Der Nationale Normenkotrollrat (NKR) kritisiert die Bundesregierung für Versäumnisse bei der Digita­lisierung der Verwaltung. Gesetze seien oft nicht praxistauglich – was auch daran liege, dass die Ministerien bei Gesetzesvorhaben die betroffenen zu wenig einbinden.

Die Körperschaften und Verbände der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sind nicht allein mit ihren Kla­gen über ihre mangelnde Einbindung bei wichtigen Gesetzesvorhaben wie der Reform der Krankenhausstruk­turen. In seinem heute veröffentlichten Jahresbericht 2022 kritisiert der Normenkontrollrat, die mangelnde Wirksamkeit und Effizienz von Gesetzen.

„Qualität benötigt Zeit und die Einbeziehung des Vollzugswissens von Betroffenen und Praktikern“, so das Gremium. Teure Fehler könnten nur so vermieden und der Vollzug möglichst einfach gestaltet werden – was der Bundesregierung oftmals nicht gelinge.

„Abstimmungs- und Beteiligungsfristen werden immer knapper, die Anhörung Betroffener zur reinen Makula­tur“, kritisiert der NKR. Auch ihm selbst würden zunehmend so kurze Fristen gesetzt, dass eine seriöse und ver­antwortbare Prüfung der Gesetzesentwürfe kaum mehr möglich sei.

Wolle die Bundesregierung bessere Regulierungsergebnisse produzieren, müsse sie dafür mehr Zeit einräu­men. Der NKR kündigt deshalb an, er werde die Fristen von Gesetzgebungsverfahren in Zukunft genauer unter­suchen und öffentlich dokumentieren.

Enormen Nachholbedarf gibt es dem Jahresbericht zufolge auch weiterhin bei der Digitalisierung der Verwal­tung. Eigentlich wollte die Bundesregierung 2017 mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) eine Wende herbeifüh­ren und dafür sorgen, dass Deutschland den internationalen Anschluss schafft.

Wie wichtig eine funktionierende digitale Verwaltung ist, zeige sich insbesondere in Krisenzeiten – beispiels­weise bei der Erfassung und Weiterleitung von Inzidenzwerten in der COVID-19-Pandemie oder bei der Aus­zahlung von Coronahilfen. Das OZG sollte dafür sorgen, dass als notwendig erkannte Digitalisierungsmaß­nahmen endlich umgesetzt werden.

„Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt“, konstatiert nun der NKR. So seien – trotz gewisser Erfolge und großem Engagement der Beteiligten in Bund, Ländern und Kommunen – zwei Monate vor Ende der Umsetzungsfrist erst 33 von 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar.

Grund für die mangelhafte Umsetzung seien strukturelle Herausforderungen im Zusammenwirken der Ebe­nen, die bisher nicht gelöst worden seien, so zum Beispiel komplizierte Koordinierungsstrukturen, fehlende Standardisierung und mangelnde Verbindlichkeit.

Die Bundesregierung ist sich der akuten Mängel bewusst und hat deshalb Ende vergangenen Jahres unter Federführung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes schreiben lassen.

Der habe jedoch erhebliche Mängel, kritisiert nun der NKR. So seien keine Umsetzungsfristen genannt wor­den, was das Vertrauen in die Umsetzung massiv untergrabe. Neben Anreizen und Sanktionen im Zusammen­hang mit realistischen Fristen brauche es vor allem einen klaren gesetzlichen Auftrag, was Bund, Länder und Kommunen bis wann realisieren müssen.

lau

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