Novellierung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte verzögert sich

Berlin – Die seit längerem geplante Aktualisierung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) dürfte noch länger auf sich warten lassen als bisher bekannt. Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dem Deutschen Ärzteblatt mitteilte, wird sich die entsprechende Verordnung „aus Gründen der Aufgabenpriorisierung zeitlich strecken“.
Ein Referentenentwurf kursierte bereits im November 2022 – inklusive der Aufforderung des BMG an relevante Verbände, im Verlaufe des Dezembers Stellungnahmen abzugeben. Zuletzt tauchte die Ärzte-ZV im BMG-Eckpunktepapier von Ende 2023 zu möglichen Entbürokratisierungsmaßnahmen auf.
Mit entsprechenden Änderungen der Zulassungsverordnung wolle man Bürokratie für Ärzte, Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Zulassungsausschüsse abbauen und die Entwicklung hin zu elektronischen Verfahren berücksichtigen, hieß es darin.
Auch sollte eine Zusammenlegung verschiedener bisher getrennter Register sowie eine Straffung der Regelungen zu Antragsverfahren erfolgen. Mit der umfassenden Anpassung der Zulassungsverordnung sollten zudem die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Vertretern sowie Assistenten ausgeweitet und so die ärztliche Berufsausübung flexibilisiert werden.
Für das Arztregister war eine Ausweitung der Datenerfassung auf angestellte Ärzte und Psychotherapeuten sowie umfassende Angaben zu Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) vorgesehen. Bei letzteren beispielsweise mit Daten zum Träger sowie zu den gründungsberechtigten Gesellschaftern beziehungsweise Gesellschaften.
In der seit einiger Zeit kontrovers geführten Diskussion um investorenbetriebene MVZ spielt ein Mehr an Transparenz eine große Rolle – unter anderem hatte sich auch die Bundesärztekammer (BÄK) dafür ausgesprochen.
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