Politik

NRW-Kranken­hausreform: Ärztekammer warnt vor erheblichen Problemen bei der ärztlichen Weiterbildung

  • Donnerstag, 5. Dezember 2024
/sudok1, stock.adobe.com
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Münster – Vor „erwartbaren Problemen bei der ärztlichen Weiterbildung im Zuge der Krankenhausreform NRW“ warnt die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und fordert verbindliche regionale und träger­übergreifende Weiterbildungsverbünde.

„Wenn die Zuweisung der Leistungsgruppen wie angedacht erfolgt und wenn die Umsetzung nicht von flankierenden Maßnahmen im Sinne verbindlicher regionaler und trägerübergreifender Rotationen beglei­tet wird, sehe ich erhebliche nachteilige Auswirkungen bei der ärztlichen Weiterbildung vor allem in den chirurgischen Fächern auf uns zukommen, in geringerem Ausmaß auch in einigen anderen Gebieten“, so Hans-Albert Gehle, Präsident der ÄKWL.

Welche Kliniken künftig nicht und vor allem nicht mehr über eine vollumfängliche Weiterbildungs­befug­nis verfügen werden, sei künftig im Krankenhausplan unmittelbar ablesbar.

Die Attraktivität zahlreicher Kliniken für Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten werde aber ohne verbindliche regionale und trägerübergreifende Rotationen im Sinne einer gesicherten Weiterbildung nachlassen, warnte Gehle. In der Folge könne dies auch zu Versorgungsproblemen durch den daraus resultierenden Ärztemangel an diesen Kliniken führen.

Das Thema Weiterbildung sei bei der Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen „nach hinten gerutscht und dafür fehlt mir derzeit die Nachvollziehbarkeit. Dies betrifft insbesondere chirur­gische Fächer, insbesondere Orthopädie und Unfallchirurgie.“ Die ärztliche Weiterbildung spiele in den Verhandlungen der Krankenhausträger derzeit keine Rolle, kritisiert Gehle.

In der Orthopädie und Unfallchirurgie zeigt sich das Problem nach Einschätzung der Ärztekammer beson­ders deutlich: Nach aktuellem Stand würden in Westfalen-Lippe nur noch wenige Kliniken die vollstän­dige Weiterbildung in diesem Fachgebiet vermitteln können. Alle anderen Kliniken müssten eine Ein­schrän­kung ihrer Weiterbildungsbefugnis hinnehmen.

Die rund 700 Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten im Gebiet Orthopädie und Unfallchirurgie wären daher gezwungen, für ihre Ausbildung zwischen Kliniken zu wechseln, die alle notwendigen Leistungsgruppen abdecken. Für diese Kliniken gebe es aber aktuell keinerlei Anreize oder Verpflich­tungen, fremde Weiterbildungsassistenten aus anderen Kliniken aufzunehmen und weiterzubilden, dies sei im Gegenteil mit organisatorischen und bürokratischen Hürden verbunden.

„Deshalb fordern wir, zeitnah die im Krankenhausplan bereits angedachten konkretisierenden Vorgaben zu den Weiterbildungs- und Mitwirkungspflichten umzusetzen“, betonte Gehle. Ziel dieser Vorgaben müsse die Verpflichtung zu verbindlichen regionalen und trägerübergreifenden Weiterbildungsverbünden sein.

EB/aha

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