Politik

NRW-Landtag passt pandemische Leitlinien für Coronaentscheidungen an

  • Freitag, 17. Dezember 2021
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst bei der gestrigen Sitzung des Landtages. /picture alliance, Malte Ossowski, SVEN SIMON
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst bei der Sitzung des Landtages. /picture alliance, Malte Ossowski, SVEN SIMON

Düsseldorf – Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Eckpfeiler für den Umgang der Landesregie­rung mit der Coronapandemie aktualisiert. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP beschloss das Parlament gestern gegen die Stimmen von SPD, Grünen und AfD eine Anpassung der so­genannten pandemischen Leitlinien.

Aus Sicht der Opposition wird der von den Regierungsfraktionen allein entworfene Handlungsrahmen den Erfordernissen nicht gerecht. Alle drei Fraktionen, kritisierten die fehlende Absprache. SPD und Grüne warfen den Koalitionsfraktionen Arroganz, Ignoranz, „Selbstbeweihräucherung“ und schlechtem Stil vor. Die AfD pochte auf Einhaltung der Grundrechte.

Die Leitlinien sehen unter anderem eine verfeinerte Erfassung der Daten über Patienten vor, die stationär wegen COVID-19 behandelt werden müssen. Neben Alter, Geschlecht und Impfstatus „sollte standard­mä­ßig die Inzidenz und die Hospitalisierungsrate getrennt nach Immunisierten und Nicht-Immunisierten ausge­wiesen werden“, heißt es im Papier von CDU und FDP. Das Dunkelfeld der Infektionen müsse aufge­hellt werden.

„Die Pandemie darf hierzulande nicht länger eine Krise von fehlenden Daten darstellen.“ Außerdem wird erstmals in den Leitlinien postuliert: „Vor allem in den weiteren Wintermonaten müssen die Kommunen – zusätzlich zum niedergelassenen Bereich – auch temporäre Impfstellen vorhalten.“

Die Landesregierung wird darüber hinaus verpflichtet, dem Landtag regelmäßig schriftlich darzulegen, wie sie die Leitlinien in der Praxis umsetzt. Das Landesparlament hatte erstmals Ende April pandemische Leitlinien beschlossen und sie danach bereits zwei Mal angepasst. Die bislang gültige Fassung war bis zum 16. Dezember befristet.

dpa

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