Parlament beschließt Landarztquote in Thüringen

Erfurt – Thüringen will Plätze für Studiengänge der Allgemeinmedizin und Zahnmedizin künftig teilweise über eine Landarztquote vergeben. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Landtag gestern in Erfurt.
Demnach soll es eine Vorabquote bei der Vergabe dieser Studienplätze an der Friedrich-Schiller-Universität Jena geben. Bedingung ist, dass sich die Studierenden für mindestens zehn Jahre verpflichten, nach dem Studium dann als Haus- oder Zahnarzt in ländlichen Regionen zu praktizieren. Etwa sechs Prozent der Studienplätze sollen so vergeben werden, die Abiturnote soll bei diesem Kontingent dann nicht die entscheidende Rolle spielen.
Der CDU-Gesundheitspolitiker Christoph Zippel sagte, es gebe ein strukturelles Fachkräfteproblem im Gesundheitssektor. Das Gesetz sei überfällig. Mit der Einführung der Landarztquote erreiche man eine Steuerung. Seiner Ansicht nach reiche die angepeilte Quote von sechs Prozent aber nicht aus. „Wir haben als CDU eine klare Vision: Niemand soll länger als 20 Minuten bis zum nächsten Haus-, Frauen-, Kinder- oder Zahnarzt und zur nächsten Apotheke brauchen“, so Zippel.
FDP-Gesundheitspolitiker Robert-Martin Montag kritisierte das Gesetz. Man setze eine Idee um, die keine Wirkung zeigen werde. „Sie schaffen damit nicht einen Studienplatz mehr“, rief er. Die CDU reklamiert für sich, auf die Einführung der Landarztquote gedrungen zu haben. Ursprünglich war die Quote nur für Hausärzte gedacht, aber nun soll sie auch für angehende Zahnärzte kommen.
Annette Rommel, erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, erklärte, man freue sich, dass der Thüringer Landtag das Hausärztesicherstellungsgesetz beschlossen hat. „In Zeiten, da mehr als 100 Hausarztsitze im Freistaat unbesetzt sind, brauchen wir dieses Förderinstrument mehr denn je. Zwar bringt das Gesetz keine kurzfristigen Lösungen, doch auch in Zukunft werden wir über jede Ärztin und jeden Arzt froh sein, die sich für die ambulante Versorgung in Thüringen entscheiden.“
Zu wünschen sei allerdings, so Rommel, dass die Förderung auf Fachärzte ausgeweitet wird, um künftige Mangelsituationen präventiv zu behandeln. Außerdem sollte die Quote von derzeit sechs auf zehn Prozent der Studenten erhöht werden.
Die Landesärztekammer Thüringen begrüßte die beschlossene Landarztquote ebenfalls. „Ein wichtiger Baustein gegen den Ärztemangel“, kommentierte der Präsident der Landesärztekammer, Hans-Jörg Bittrich, das vom Landtag beschlossene Gesetz. „In unserer Situation sind jegliche Ideen und Maßnahmen, die einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in unserem Bundesland leisten, willkommen“, so Bittrich.
Potentiellen Kritikern, die es ablehnen, dass junge Menschen sich im Vorfeld des Studiums zu einer Fachrichtung beziehungsweise Berufsausübung verpflichten sollen, hielt der Präsident entgegen, dass ja letztlich jeder die Entscheidungsfreiheit habe, „ob er die Karte Landarztquote ziehe oder nicht“.
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