Politik

Patienten sollen Qualität der ambulanten Versorgung vergleichen können

  • Freitag, 17. Januar 2025
/MrPanya, stock.adobe.com
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Berlin – Patienten sollen künftig vergleichende Informationen zur Qualität in der ambulanten Versorgung über ein Internetportal abrufen können. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie erlassen.

Als Datenbasis sollen demnach qualitätsrelevante Angaben genutzt werden, die die ärztlichen, zahnärzt­lichen und perspektivisch auch psychotherapeutischen Praxen anhand von G-BA-Vorgaben dokumentieren.

Welche konkreten Angaben der medizinischen Einrichtungen für einen aussagekräftigen und zugleich fairen Vergleich geeignet sind, soll das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) analysieren und dem G-BA ein Konzept vorschlagen. Der G-BA will dann auf dieser Basis jährlich festschreiben, welche Ergebnisse in das künftige Portal einfließen sollen.

„Um das Vertrauen in das Gesundheitssystem durch Transparenz zu stärken, müssen die Qualitätsergebnisse nach objektiven wie sachlichen Kriterien ausgewählt werden. Nur so ist ein fairer Vergleich überhaupt möglich, nur so können Qualitätsunterschiede richtig eingeordnet und bei der Entscheidung für eine Praxis genutzt werden“, sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und zuständig für den Bereich der Qualitätssicherung.

Sie betonte, die medizinischen Einrichtungen müssten keine zusätzlichen Daten erheben, nur damit sie in das Portal einfließen würden. „Wir arbeiten mit den Daten, die die Praxen bereits erheben. Unser Ziel ist es, der Öffentlichkeit ein solches Portal zeitnah zur Verfügung zu stellen.“

Maag wies darauf hin, dass es mit dem Portal nicht von heute auf morgen klappen werde. Es gehe „nicht nur um Schnelligkeit“. Es müsse auch darum gehen, „aussagekräftige Informationen zugänglich zu machen“. Veröffent­licht werden sollen auf dem Portal zusätzlich zu den Qualitätsergebnissen Hinweis- und Erläuterungstexte sowie Informationen zur Methodik.

Ob die Öffentlichkeit mit Hilfe des neuen Portals und der ausgewählten Qualitätsergebnisse gut informiert ist, wird der G-BA evaluieren lassen. Die Ergebnisse fließen dann in eine Weiterentwicklung der Richtlinie und des Portals ein.

EB

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