Politik

Patientenbeauftragter will neues Patientenrechtegesetz anstoßen

  • Dienstag, 3. Juni 2025
Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung. /picture alliance, dpa, Britta Pedersen
Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung. /picture alliance, dpa, Britta Pedersen

Berlin – Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung wird auch in dieser Legislatur sein Amt weiterführen: Stefan Schwartze (SPD) wurde heute von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für eine weitere Amtszeit ernannt.

„Es hat mich sehr überrascht und gefreut, die Aufgabe weitermachen zu dürfen“, betonte Schwartze im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt. Er war bereits in der Ampelkoalition Patientenbeauftragter. Auch sein Team sei überrascht gewesen, heißt es aus dem Umfeld.

„Aber das zeigt auch, dass mein Team ordentliche Arbeit geleistet hat“, so Schwartze weiter. Er wolle seinen Platz auf der SPD-Bank im Gesundheitsausschuss behalten und dort aktiv bei der Parlamentsarbeit mitwirken, betonte er. Schwartze ist einer von sieben ordentlichen SPD-Mitgliedern im Gesundheitsausschuss des Bundestags.

In seiner nun zweiten Amtszeit hat er einige Projekte auf der Agenda stehen, die er in der laufenden Gesetzgebung vorantreiben will. So ist ihm weiterhin ein „Patientenrechtegesetz 2.0“ wichtig, das in der vergangenen Legislatur zwar im Koalitionsvertrag stand, aber wegen des Ampelbruchs nicht weiter diskutiert werden konnte.

Obwohl es nicht explizit im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgehalten wurde, will Schwartze das Thema in Gesprächen mit der neuen Hausleitung im Bundesjustizministerium (BMJV) besprechen. Dabei gehe es ihm vor allem um mehr Transparenz, um das Recht der Patientinnen und Patienten auf ihre Akte sowie um eine bessere Fehlerkultur. Zudem plant Schwartze in dem möglichen Gesetz statt einer Beweislastumkehr eine „Beweislastreduktion“, wie er im Gespräch betont.

In den künftigen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung will er sich besonders beim Thema Zugang zur ärztlichen Versorgung einbringen. Denn durch die Digitalisierung verschlechtere sich der Zugang ins System besonders für die Menschen, für die schwierige Texte oder digitale Terminbuchungen eine Herausforderung seien, sagte er.

Einen schärferen Blick will Schwartze auch auf die Buchungsplattformen generell legen – besonders beim Datenschutz sieht er „viele Probleme“. Es brauche viel mehr Regeln, wie dort Termine gebucht werden könnten.

„Es kann nicht sein, dass beim Klicken auf gesetzlich Versichert gar keine Termine mehr erscheinen“, so Schwartze. Es müsse eine faire Chance auf Termine geben – „und nicht nur dann, wenn man gleich Igel-Leistungen dazu bucht“, so der Patientenbeauftragte weiter. Hinter der Abkürzung stecken individuelle Gesundheitsleistungen, die die Patienten selbst bezahlen müssen.

In der Debatte um eine bessere Patientensteuerung will er sich dafür einsetzen, dass weiterhin das Recht auf freie Arztwahl bestehen bleibt. Dies dürfe „nicht abgeschafft werden“, betont Schwartze.

In seiner Funktion als Patientenbeauftragter ist er auch für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) zuständig. Es freue ihn, den Prozess des Neuaufbaus weiter verfolgen zu können. Dabei stehe der Ausbau der Beratungen vor Ort derzeit im Mittelpunkt der UPD-Arbeit.

Ende Juni werde in Berlin die erste Beratungsstelle, die die UPD selbst betreiben wird, eröffnet. Andere Beratungsstellen, die in allen Bundesländern aufgebaut werden sollen, sollen in Kooperationen mit weiteren Anbietern von Beratung im Sozialwesen eingerichtet werden.

Die neue UPD hatte zwischen Mai und Dezember 2024 rund 24.000 Beratungen am Telefon, hieß es auf der Tagung der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher, die gestern in Berlin stattfand. Rund 900 Menschen werden nach den Angaben pro Woche beraten.

Dabei geht es hauptsächlich um Krankenkassenleistungen und Anspruchsvoraussetzungen (25 Prozent) sowie Patientenrechte und Berufspflichten (16 Prozent). Man befinde sich weiterhin im „Start-up-Modus“, hieß es auf der Veranstaltung.

bee

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