PCR-Test nur noch nach positivem Antigenschnelltest

Berlin – Alle Menschen in Deutschland sollen nach einem positiven Coronaschnelltest weiterhin einen Anspruch auf eine PCR-Nachtestung haben. Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App reicht aber für einen sofortigen kostenfreien PCR-Test nicht mehr aus. Zunächst muss ein Antigenschnelltest erfolgen. Das geht aus der neuen Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor.
Gleichzeitig erfolgt eine Priorisierung der PCR-Tests aufgrund von begrenzten Testkapazitäten. Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch Sie benötigen allerdings zunächst einen positiven Antigenschnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.
Andere Proben sollen in der Testreihenfolge nach hinten rutschen. Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, reicht der Antigenschnelltest.
„Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein. Künftig sollen die Tests nur noch gemacht werden, wenn ein positiver Schnelltest vorliegt“, betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Wer Gewissheit über eine Infektion benötige, bekomme sie.
Lauterbach hat damit ursprüngliche Pläne korrigiert. In einem Entwurf war zunächst geplant, den Anspruch auf einen PCR-Test zunächst auszusetzen. Grund waren Annahmen über enge PCR-Testkapazitäten.
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