Kein Anspruch mehr auf PCR-Test durch rote Warnmeldung auf Corona-App

Berlin – Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App soll künftig nicht mehr ausreichen, um einen kostenfreien PCR-Test zu bekommen. „Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Künftig sollten PCR-Tests nur noch gemacht werden, wenn ein positiver Schnelltest vorliegt. Die Warnmeldung auf der App reiche dafür nicht mehr. Die Neuregelung ist in dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die neue Testverordnung enthalten.
Danach bleibt der grundsätzliche Anspruch für alle Bürger auf kostenfreie PCR-Tests zwar grundsätzlich bestehen. Um die Labore zu entlasten, muss der Verdacht vorher aber in jedem Fall mit einem überwachten Antigenschnelltest abgeklärt werden.
Nur bei einem positiven Ergebnis kann dann ein PCR-Test zur Bestätigung in Anspruch genommen werden. „Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie“, betonte Lauterbach.
Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, reicht künftig generell ein überwachter Antigenschnelltest aus.
Sichergestellt werden soll in der Teststrategie zudem, dass beim Auswerten von PCR-Tests Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Auch sie sollen aber zunächst einen Antigenschnelltest machen.
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