Politik

Petition zum Lipödem an Bundesministerium für Gesundheit überwiesen

  • Mittwoch, 29. Januar 2025
/7 RFBSIP, stock.adobe.com
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Berlin – Patientinnen mit einer Lipödem-Erkrankung muss medizinisch besser geholfen werden. Dieser Ansicht ist der Petitionsausschuss des Bundestags. Das Gremium überwies eine entsprechende Eingabe mit zweithöchstem Vo­tum „zur Erwägung“ an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das gab der Informationsdienst des Bundestags heute bekannt.

Behandelt wurde demnach eine Petition, die aus dem Sommer 2022 stammt (ID 134514) und die 64.292-mal mitgezeich­net worden war. Im September 2022 hatte es dazu eine öffentliche Sitzung im Petitionsausschuss gegeben.

In der Eingabe verlangt die Petentin den Informationen zufolge, dass die Liposuktionsbehandlung im Falle eines Lipödems in allen Stadien der Erkrankung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernommen wird. Darüber hinaus sollte die Aufgabe der Begutachtungen, die derzeit durch den Medizinischen Dienst wahrge­nommen wird, von unabhän­gigen Gutachtern übernommen werde.

Da das Lipödem, „respektive die Lymphologie“, im medizinischen Studium nicht beziehungsweise kaum beachtet werde, müsse es darüber hinaus eine Ausbildungsverpflichtung im Studium und in der Weiterbildung geben.

Der Petitionsausschuss habe aufgrund der schwierigen Lebenssituation der Betroffenen für das vorgetragene Anliegen großes Verständnis und sehe die dringende Notwendigkeit, solchen Patienten medizinisch stärker zu helfen, schreiben die Abgeordneten in der Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Vor diesem Hintergrund empfehlen die Abgeordneten, die Petition dem BMG zur Erwägung zu überweisen, „weil die Eingabe Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“.

Mit dem Thema befasst sich derzeit weiterhin der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Dieser hatte im Sep­tember des vergangenen Jahres die befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei einem Lipödem im Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Leistung der GKV ist, bis Ende 2025 verlängert. Das gilt sowohl für die stationäre als auch die vertragsärztliche Versorgung.

Die Behandlung von Lipödemen im Stadium I bis III kann bisher hingegen nur im Rahmen einer Erprobungsstu­die erfolgen. Die Ergebnisse der Untersuchung will das Gremium dafür heranziehen, ob und unter welchen Voraus­setzungen die Liposuktion eine reguläre Leistung der GKV werden soll. Eine Entscheidung könnte im Laufe dieses Jahres erfolgen.

may/EB

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