Pflegeversicherung: Lauterbach will Erhöhung von 0,2 Beitragssatzpunkten

Berlin – Die Beiträge für die Pflegeversicherung sollen ab 1. Januar 2025 um 0,2 Beitragssatzpunkte steigen. Das erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute vor Journalisten. Für Rentnerinnen und Rentner soll dies ab 1. Juli 2025 gelten. Eine entsprechende Regierungsverordnung habe er heute dem Bundeskabinett zugeleitet, erklärte er weiter. Für das Inkrafttreten ist die Zustimmung des Bundesrates nötig. Der Bundestag kann der Erhöhung widersprechen. Er erwarte aber keinen Widerspruch.
Die Maßnahme sei dringend notwendig, da einige Pflegekassen sonst in „wirtschaftlich schwierige Fahrwasser“ geraten würden, erklärt er. Man müsse jetzt handeln, um die Pflegeheime zu schützen und Unsicherheiten zu vermeiden. Die geplante Beitragssatzerhöhung werde reichen, um die Finanzsituation der Pflegekassen im gesamten Jahr 2025 zu stabilisieren, erklärte Lauterbach weiter.
Der Beitrag würde damit auf 3,6 Prozent des Bruttolohns steigen, Menschen ohne Kinder müssten 4,2 Prozent für die Pflegeversicherung abgeben.
Bislang war eine Beitragserhöhung der Pflegeversicherung von 0,15 Prozentpunkten im Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit vorgesehen. Ob das Gesetz noch bis Ende des Jahres den Bundestag passieren kann, ist aber unklar. Die derzeitige Regierung von SPD und Grünen hat ohne die FDP keine Mehrheit im Bundestag mehr.
Der Minister erklärte, er hätte zudem gerne eine große Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt. Diese werde aber in der nächsten Legislaturperiode mit anderen Mehrheiten beschlossen werden, zeigte sich Lauterbach zuversichtlich. Das BMG arbeite derzeit weiter an Eckpunkten für diese Reform.
Versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, begrüßte die Ankündigung Lauterbachs. Mit der Beitragssatzerhöhung in der Pflegeversicherung werde sichergestellt, dass die Pflegeversicherung auch im kommenden Jahr ihre Aufgaben im vollen Umfang erfüllen könne.
„Aus Sicht der SPD-Fraktion hätte es einen anderen Weg gegeben: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, war unser Ziel, dass versicherungsfremde Leistungen, wie zum Beispiel die Rentenbeiträge der Pflegepersonen, nicht weiter den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufgebürdet werden“, erklärte Baehrens weiter. Sie müssten aus Steuermitteln finanziert werden. „Leider hat die FDP auch dieses wichtige Vorhaben blockiert.“
Beitragserhöhung nicht auf Kosten der Beitragszahler
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisierte, dass die schlechte Finanzsituation der Pflegeversicherung durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gelöst werden solle.
„Eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte verschafft lediglich eine Atempause, löst aber für das nächste Jahr nicht das grundsätzliche Finanzierungsproblem in der Pflege“, erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-SV, Doris Pfeiffer. Dadurch werde der Bundeshaushalt weiterhin entlastet, die Beitragszahlenden der Pflegeversicherung werden hingegen erneut belastet. „Sozial ausgeglichen ist das nicht.“
Stattdessen müsse der Bund die Mehrbelastungen ausgleichen, die ungerechtfertigt aus dem Topf der Pflegeversicherung, also durch Beitragsmittel bezahlt wurden, forderte Pfeiffer. „Das sind zum einen rund 5,3 Milliarden Euro Sonderausgaben aus Coronazeiten. Zum anderen wird die Pflegeversicherung jährlich in erheblichem Maße durch die Ausgaben für Rentenbeiträge für pflegende Angehörige belastet.“
Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe koste die Pflegeversicherung in diesem Jahr etwa 4 Milliarden Euro und 2025 voraussichtlich 4,5 Milliarden Euro, erklärte Pfeiffer weiter. „Wenn die Menschen das Grundvertrauen in die Leistungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung behalten sollen, dann wäre es jetzt höchste Zeit, mit diesen zusammen rund 9 Milliarden Euro eine Reform der Pflege zu ermöglichen, statt einfach nur die nächste Beitragserhöhung anzukündigen.“
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