Politik

Phonokardiografie zu ungenau für den Ausschluss einer koronaren Herzerkrankung

  • Montag, 14. April 2025
/Rasi, stock.adobe.com
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Köln – Eine sogenannte Phonokardiografie ist zu ungenau, um eine koronare Herzkrankheit (KHK) verlässlich auszuschließen. Auch den Umfang weiterer Diagnostik kann das Verfahren nicht verringern. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach einer Recherche der vorhandenen Evidenz zu dem Thema.

Den Auftrag für diese Nutzenbewertung hatte das IQWiG vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erhalten. Bei der Phonokardiografie zur KHK-Diagnostik zeichnet ein Aufnahmegerät mit flexibel schwenkbarem Mikrofon Koronargeräusche aufgrund von Verwirbelungen des Blutstroms in verengten Herzkranzgefäßen auf. In der Auswertung wird dann ein Wert berechnet, der zur Einschätzung des KHK-Risikos dienen soll.

Das IQWiG griff bei seiner Bewertung des Verfahrens unter anderem auf Daten der dänisch-schwedischen Studie „FILTER-SCAD“ zurück. In ihr wurde an mehr als 2.000 Erwachsenen untersucht, wie eine zusätzliche Phonokardiografie die weitere Standardbehandlung und deren Ergebnisse beeinflusst.

Es zeigte sich: Patientinnen und Patienten mit unklaren Brustschmerzen und mittlerem KHK-Risiko benötigten trotz Phonokardiografie die spezifische Folgediagnostik. Eine Studie zur diagnostischen Güte zeigte überdies, dass die Sensitivität der Phonokardiografie zum Ausschluss einer KHK nicht ausreicht: Bei jeder fünften bis jeder zehnten Person wird eine KHK mit dem Verfahren nicht verlässlich erkannt.

Das IQWiG sieht daher keinen Anhaltspunkt für einen Nutzen der Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit im Vergleich zu einer Untersuchungsstrategie ohne Phonokardiografie. 

Der Hersteller der Phonokardiografie-Geräte hatte seine Diagnostik bereits Ende 2019 beim G-BA als Neuerung vorgeschlagen und erste Daten vorgelegt. Das IQWiG stellte damals fest, dass die Phonokardiografie zwar Potenzial besitzt, die Datenlage jedoch noch unzureichend war und dies daher in weiteren Studien geprüft werden sollte. Der G-BA folgte dieser Einschätzung. Er beschloss 2022, dass eine Erprobungsstudie in Deutschland nicht erforderlich sei, weil eine passende Studie bereits andernorts lief, nämlich die „FILTER-SCAD-Studie“.

Der G-BA wird jetzt darüber entscheiden, ob die Phonokardiografie als neue ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wird oder nicht.

hil

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