Positive Reaktionen auf Vorstoß zur Nierenlebendspende

Hamburg – Zur Nierenlebendspende in Deutschland hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine erneute Debatte angeschoben. Er will eine gesetzliche Neuregelung. Dem Vorhaben kann sowohl die Ampelkoalition als auch die Opposition etwas abgewinnen.
Lauterbach plant eine Veränderung des Transplantationsgesetzes, die die Überkreuzspende erleichtern soll. Aus dem Referentenentwurf geht hervor, dass künftig auch ohne besonderes Näheverhältnis über Kreuz gespendet werden kann. Lediglich die betroffenen Spenderpaare müssen weiter jeweils einander nahestehen, etwa durch eine Ehe oder andere enge Verwandtschaftsbeziehung.
Der Minister greift damit ein Thema auf, das vor allem der FDP seit Jahren auf dem Herzen liegt. Die FDP hatte sich bereits seit 2018 immer wieder für Erleichterungen bei Organspenden ausgesprochen. Die FDP-Gesundheits- und Rechtsexpertin Katrin Helling-Plahr hatte etwa im Jahr 2020 angemahnt, Überkreuzspenden zuzulassen und die Nachrangigkeit der Lebendspende abzuschaffen.
Heute sagte sie, sie freue sich „außerordentlich“ darüber, dass Minister Lauterbach nach „wiederholter Verzögerung“ nun endlich die lange vorliegenden Vorschläge der FDP zur Liberalisierung der Organlebendspende in die Tat umsetzen wolle.
Die Ermöglichung von Überkreuzlebendspenden, die Streichung der Subsidiarität der Lebendspende wie auch die Legalisierung nicht gerichteter, anonymer Lebendspenden seien Maßnahmen, die die FDP bereits 2018 in den Bundestag eingebracht und seitdem wiederholt gefordert habe.
„Es wurde höchste Zeit, dass das Potenzial der altruistischen Lebendspende für die Entlastung der Wartelisten endlich auch im Bundesgesundheitsministerium erkannt wird, nachdem Minister Spahn und die CDU/CSU-Fraktion entsprechende Änderungen in der letzten Wahlperiode noch vehement blockiert haben“, sagte sie.
Auch die Grünen lobten die geplante Reform. Sie sei „richtig und wichtig“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher, Janosch Dahmen, dem Stern.
In einer älter werdenden und chronisch kränkeren Gesellschaft werde der Bedarf an Nierenspenden steigen und gleichzeitig der Anteil passender Spenderorgane abnehmen. Allerdings: „Oberste Priorität muss dabei stets die vollständige Freiwilligkeit jedweder Spende und der umfassende medizinische Schutz vor und nach einer Lebendspende sein.“
Die Neuregelung wäre ein Lichtblick für viele tausend Betroffene, die auf ein Spenderorgan warteten, sagte auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU). Entscheidend sei nun, dass die Neuregelung schnell und bürokratiearm umgesetzt werde. „Auch ethische Fragen dürfen nicht unterschätzt werden.“
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