PPP-Richtlinie: Stichprobenprüfung löst Vollerhebung ab

Berlin – Ab Januar 2025 treten neue Regeln für die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes (MD) in Krankenhäusern in Kraft. Sie zielen auf eine effizientere und transparentere Qualitätskontrolle in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ab und sollen die Mitwirkung der Krankenhäuser stärken.
So soll im Rahmen der Kontrollen zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) die Prüfung der Patientendokumentation künftig nicht mehr wie bislang an vier Stichtagen im Jahr geprüft, sondern lediglich einmalig erfolgen.
Dazu wird der MD zehn Prozent der Behandlungsfälle aus einem oder mehreren Quartalen stichprobenartig prüfen. Lediglich bei Kliniken mit weniger als 100 Fällen ist weiterhin eine Vollerhebung vorgesehen.
Auch der Personaleinsatz wird künftig stichprobenartig kontrolliert: Dazu prüft der MD bei einer Stichprobe von maximal 20 Prozent, beziehungsweise mindestens fünf Mitarbeitenden pro Berufsgruppe und Klinikstandort anhand von Qualifikationsnachweisen, ob die Personalanforderungen der PPP-Richtlinie erfüllt wurden.
Erfüllt ein Krankenhaus die jeweiligen Vorgaben nicht, verkürzt sich die Berichtsfrist des MD auf vier Wochen. Bedeutet: Kliniken können innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme zu den nicht erfüllten oder nicht beurteilbaren Qualitätsanforderungen abgeben, bevor der MD innerhalb von maximal sechs Wochen seinen endgültigen Bericht vorlegt.
Die neuen Regeln greifen für Kontrollen, die ab dem 1. Februar 2025 beauftragt werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: