Rechnungshof sieht Zwölf-Milliarden-Defizit in der Pflegeversicherung

Berlin – Der Bundesrechnungshof befürchtet ohne tiefgreifende Reformen bis 2029 eine Finanzierungslücke in der Pflegeversicherung in Höhe von mehr als zwölf Milliarden Euro.
„Die Finanzlage muss zügig stabilisiert, die Reform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) in dieser Legislaturperiode endlich umgesetzt werden“, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Die Bild am Sonntag hatte zuerst berichtet. Zudem müssten „Antworten auf den rapiden Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gefunden werden“.
Ein geplantes Darlehen des Bundes, das auch von der Schuldenbremse ausgenommen wäre, löse die Finanzprobleme der Pflegeversicherung nicht, argumentiert der Rechnungshof. Damit ließe sich allenfalls etwas Zeit gewinnen.
„Der Rechnungshofbericht zeigt: Die Lage in der Pflegeversicherung ist dramatischer als bisher eingeräumt“, sagte der Vorstandschef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm. Nicht nur die Krankenversicherung, sondern auch die Pflegeversicherung sei ein Notfallpatient, der dringend auf der Intensivstation behandelt werden müsse.
Storm mahnte kurzfristig die Rückzahlung von Auslagen in Höhe von 5,2 Milliarden Euro während der Coronapandemie an die Pflegekassen durch den Bund sowie Strukturreformen an. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erhob die gleichen Forderungen.
„Gute Pflege muss menschenwürdig funktionieren, sich am Bedarf orientieren und sie darf nicht in Armut führen“, betonte Vorstandsmitglied Anja Piel.
Angesichts der Finanznöte der Pflegeversicherung soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern Vorschläge für eine grundlegende Reform erarbeiten. Das im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehene Gremium kommt heute in Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung bei Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zusammen.
Die AG soll noch in diesem Jahr Ergebnisse vorlegen, wie die Finanzen zu stabilisieren sind. Konkret soll es laut Koalitionsvertrag unter anderem darum gehen, steigende Eigenanteile für Pflegebedürftige zu begrenzen.
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