Rechnungsprüfer halten Kritik an Entbudgetierung aufrecht

Berlin – Die Entbudgetierung der Hausärzte ist dem Bundesrechnungshof (BRH) weiterhin ein Dorn im Auge. Die Rechnungsprüfer erneuerten ihre Kritik aus dem vergangenen Jahr gestern in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Sie hatten zuvor den Haushaltsetat des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG, Einzelplan 15) für das kommende Jahr analysiert. Er befasst sich mit einer ganzen Reihe von Aspekten, unter anderem mit dem Krankenhaustransformationsfonds und der geplanten Entbudgetierung für Hausärzte.
Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes plant die Bundesregierung, die Vergütung der rund 55.000 Hausärzte zu verändern. Die Budgetierung der vertragsärztlichen Leistungen in der ambulanten Versorgung soll dann aufgehoben werden. Eine Umstellung der Vergütung der Fachärzte ist bisher nicht geplant.
Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte der BRH davon abgeraten, die Budgetierung im hausärztlichen Versorgungsbereich vollständig aufzuheben. Diese trage dem „Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung“ und schütze Versicherte vor „nicht erforderlichen Leistungen“. Ohne Budgetierung würde die Versorgung weniger gesteuert. Zudem würden Fehlanreize in der vertragsärztlichen Versorgung begünstigt, hieß es damals.
Heute schreiben die Prüfer zudem, man sehe „nach wie vor keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung von Versicherten maßgeblich verbessert würden“. Der GKV-Spitzenverband habe die zu erwartenden Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 200 bis 300 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.
Eine Entbudgetierung schafft nach Auffassung des Bundesrechnungshofes in unterversorgten – ländlichen beziehungsweise strukturschwachen – Regionen demnach „keinen spürbaren finanziellen Vorteil“. „Die Auszahlungsquote beträgt hier ohnehin nahezu 100 Prozent“, heißt es. Der medizinisch notwendige Behandlungsbedarf der Versicherten als ausgabensteuerndes Kriterium würde im hausärztlichen Bereich vollständig abgeschafft.
Der BRH rät, bestehende Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgungsqualität zu nutzen. Darüber hinaus wäre zumindest eine Entbudgetierung auf Regionen mit erheblichen Versorgungsproblemen zu beschränken.
Eine solche Maßnahme müsse „fortwährend“ auf ihren Erfolg überprüft werden. „Andernfalls wäre es gerade auch mit Blick auf die angespannte finanzielle Lage der GKV nicht zu rechtfertigen, bewährte ausgabensteuernde Instrumente abzuschaffen.“
Auch eine Entbudgetierung von Fachärzten hält der Bundesrechnungshof im Interesse der Wirtschaftlichkeit und Versorgungsqualität sowie aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der GKV und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung „für nicht sachgerecht“. Dafür gibt es aber auch bisher keine konkreten Pläne der Regierung.
Die Ansicht der Rechnungsprüfer stieß bereits im Oktober auf Kritik der Ärzteschaft. Auch heute kamen erneut Proteste an dieser Sichtweise. „Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres äußert sich der Bundesrechnungshof zu Sachverhalten im Gesundheitswesen auf eine Weise, bei der selbst halbwegs Kundige nur noch mit dem Kopf schütteln können“, sagte der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dirk Heinrich.
Budgetierung führe zu Terminverknappung und damit direkt zu weniger Leistungen für Patienten. Und in Gebieten wie Bayern oder Thüringen, wo es faktisch bereits seit Jahren keine hausärztlichen Budgets mehr gebe, seien „weder Fehlanreize noch Leistungsausweitungen zu verzeichnen“, sagte er. Außerdem sieht das Sozialrecht aus Sicht Heinrichs eine Vielzahl von Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor, die in den Praxen inzwischen zu einer unerträglichen Bürokratielast geführt hätten.
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