Ärzteverbände drängen auf Entbudgetierung auch von fachärztlichen Leistungen

Berlin – Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und andere Verbände drängen weiter auf die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen, fordern dies aber auch für Fachärzte. Hintergrund ist die morgige Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG).
Das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ beruht auf den ersten Entwürfen, die noch Gesundheitskioske und andere Maßnahmen vorsahen. Diese finden sich in dem aktuellen Entwurf aber nicht mehr.
Die BÄK unterstützt das Anliegen des Gesetzgebers, die hausärztliche Versorgung zu stärken. Die vorgesehene Entbudgetierung, die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch kranke Patienten und die Vorhaltepauschale seien „grundsätzlich sachgerecht“, schreibt die BÄK in einer Stellungnahme.
„Angesichts des schon heute deutlich spürbaren Mangels an Hausärztinnen und Hausärzten ist maßgeblich, dass die tatsächlich erbrachten Versorgungsleistungen nicht durch Budgets begrenzt werden, damit gewährleistet ist, dass Patientinnen und Patienten entsprechend ihres tatsächlichen Behandlungsbedarfs versorgt werden können“, heißt es weiter. Es sei wichtig, Hausärzte so lange wie möglich und flächendeckend in der Versorgung zu halten.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien daher „ein wichtiger Schritt“. Die Regelungen müssten jedoch so ausgestaltet werden können, dass sie nicht auf eine bloße Umverteilung finanzieller Mittel hinausliefen, sondern eine echte finanzielle und strukturelle Stärkung des ambulanten Sektors bedeuteten.
Von großer Bedeutung ist aus Sicht der BÄK zudem, dass in einem nächsten Schritt die Entbudgetierung auch auf die fachärztliche Versorgung ausgeweitet wird. Ebenso sieht es die KBV. Auch sie hält die schnellstmögliche Einführung der Entbudgetierung für Fachärzte für unabdingbar.
Gleichzeitig warnt die KBV vor einer „erheblicher Honorarumverteilungen mit riskanten und kaum kalkulierbaren Auswirkungen auf die Versorgung“. Die Gegenfinanzierung der Entbudgetierung müsse daher „deutlich angepasst und mit aller gebotenen Sorgfalt entwickelt und kalkuliert werden“. Gleichwohl bedeute dies nicht, die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen zu verschieben, betont die KBV.
Die Bundespsychotherapeutenkammern (BPtK) fordert anlässlich der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfes deutliche Verbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung.
Drei Maßnahmen sind laut der BPtK wichtig: eine Reform der Bedarfsplanung, die die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Erwachsenen insbesondere auf dem Land stärkt, Ermächtigungen für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Patienten und drittens die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.
„Wir steuern mit voller Wucht auf einen Fachkräftemangel in der Psychotherapie zu, wenn die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung nicht umgehend gesetzlich gesichert wird“, warnte Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.
Die BPtK unterstützt einen Antrag der CDU/ CSU, der den Titel trägt „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“. Sie steht morgen im Gesundheitsausschuss ebenfalls zur Diskussion.
Danach sollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) dahingehend überarbeiten, dass Befunde und Vorbehandlungen berücksichtigt werden müssen.
Außerdem sollte der G-BA die KSVPsych-RL dahingehend überarbeiten, dass Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten mit reduziertem Versorgungsauftrag ebenfalls die Koordination der Versorgung übernehmen können.
Der G-BA lehnt eine gesetzliche Regelung in seiner Stellungnahme aber ab, weil dies entweder bereits geschehe (Befunde und Vorbehandlungen berücksichtigen) beziehungsweise eine entsprechende Prüfung und Überarbeitung der Richtlinie bereits in Arbeit sei (Koordination der Versorgung bei reduziertem Versorgungsauftrag).
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