Reform der Pflegeausbildung: Studierende erhalten künftig Vergütung

Berlin – Studierende in der Pflege sollen für die gesamte Dauer ihres Studiums eine Vergütung erhalten. Darüber hinaus sollen Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden.
Das hat der Bundestag heute unter anderem mit dem Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) beschlossen.
„In einer älter werdenden Gesellschaft müssen wir nicht nur die Pflegeversicherung neu ordnen, wir brauchen auch mehr junge Menschen, die in der Pflege arbeiten“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Um sie für den Pflegeberuf zu begeistern, benötige man bereits in der hochschulischen Pflegeausbildung attraktive Bedingungen. „Wir geben Studierenden nun auch den finanziellen Freiraum, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können.“
Das Gesetz enthält daneben eine Reihe weiterer Regelungen. Dazu gehört eine Erhöhung der Kinderkrankentage. Durch den Gesetzentwurf werden diese pro Kind und Elternteil für 2024/2025 von regulär zehn auf 15 erhöht.
Vorgesehen sind auch vereinfachte Austauschregeln für Apotheken. Diese sollen ohne Rücksprache mit den Krankenkassen Medikamente auf der Engpassliste austauschen können. Dafür soll es keine Wirtschaftlichkeitsprüfung geben.
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