Reform des Rettungsdiensts: BKK für bessere Patientensteuerung

Berlin – Eine bessere Steuerung der Patientenströme in der Notfallversorgung fordert der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK). „Die Situation in den Rettungsstellen ist dramatisch. Hohe Fallzahlen, lange Anfahrtswege, verunsicherte Patienten, überlastete Ärzte und Sanitäter sind bundesweit zu beklagen“, hieß es aus dem Bundesverband.
In einem aktuellen Positionspapier zur Notfallversorgung umreißt der Verband seine Empfehlungen für eine Reform. Danach sollte das Notleitsystem unter Erhalt der beiden Nummern 112 und 116117 erhalten bleiben, aber besser untereinander vernetzt werden.
Für die digitale Ausstattung der Leitstellen sollte es bundeseinheitliche Vorgaben geben. Dazu empfiehlt der Verband die bundesweite Einführung eines einheitliches, softwaregestützten Ersteinschätzungsverfahrens, dass alle Akut- und Notfälle erfasse und Behandlungsdringlichkeiten priorisiere.
„Ziel ist, dass in ganz Deutschland standardisierte Behandlungsabläufe bei gleicher Diagnose den Patienten zugutekommen und die Arbeit der Ärzte in Praxen und Kliniken sowie des Pflegepersonals erleichtern“, sagte Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.
An ausgewählten Krankenhäusern mit stationärer Notfallstufe sollte es außerdem Integrierte Notfallzentren (INZ) geben, in denen entschieden werde, ob eine ambulante Versorgung beim Haus- oder Facharzt ausreiche oder eine Einweisung in ein Krankenhaus notwendig sei.
„So können die Notaufnahmen der Krankenhäuser, die oft an Personalmangel und überfüllten Warteräumen leiden, entlastet werden und sich auf die Behandlung von schweren Behandlungsfällen konzentrieren“, so Knieps.
Dafür ist es laut BKK-Verband aber unter anderem nötig, die ambulanten Sprechzeiten auszuweiten. „Wichtig ist, dass die Randzeiten – insbesondere in den Abendstunden sowie mehr Mittwochs- und Freitagstermine – durch Kooperationen niedergelassener Vertragsärzte verbessert werden“, hieß es aus dem BKK-Dachverband.
Wichtig sei außerdem, Telenotärzte flächendeckend einzuteilen und den Handlungsspielraum von Notfallsanitätern zu stärken. Der BKK Dachverband empfiehlt außerdem, die Zuständigkeiten und Trägerschaft des Rettungsdienstes neu zu strukturieren.
„Wir als BKKen befürworten die Anerkennung des Rettungsdienstes als eigenständigen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung und wünschen uns eine Verankerung im fünften Sozialgesetzbuch“, so Knieps.
Dies würde einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffen, der den Vertragspartnern Leistungsbeschreibungen sowie Vergütung und Abrechnungsmodalitäten ermögliche, sagte er.
Die Rettungsdienstreform ist seit Jahren ein Thema, das zwischen Ärzten und Ärzteverbänden, Krankenhäusern, Ländern und Bund heiß diskutiert wird. Dabei geht es im Wesentlichen um Verantwortlichkeiten und Fragen der Finanzierung. Vorliegende Pläne der alten Bundesregierung waren zwischenzeitlich gestoppt worden. Angedacht ist, dass Neuregelungen in eine große Krankenhausreform der Ampelkoalition mit einfließen.
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