Reform von Schwangerschaftsabbrüchen bleibt fraglich

Berlin – Die von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von 328 Bundestagsabgeordneten auf den Weg gebrachte Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im Strafgesetzbuch steht womöglich vor dem Scheitern.
Für die FDP machte deren Rechtspolitiker Thorsten Lieb dem Portal t-online.de deutlich, dass er die für eine Schlussabstimmung im Parlament notwendige Sondersitzung des Rechtsausschusses im Bundestag ablehne. Lieb äußerte sich vor einer für den frühen heutigen Abend angesetzten Anhörung zu dem Gesetzentwurf.
„Herr Lieb kann bestätigen, dass die FDP einer Sondersitzung des Rechtsausschusses nicht zustimmen würde“, teilte das Bundestagsbüro des FDP-Rechtspolitikers t-online.de auf Anfrage mit. Die Zustimmung der FDP wäre voraussichtlich für eine Ausschussmehrheit erforderlich.
Unterstützt wird das Reformvorhaben hingegen durch eine Onlinepetition, die bis heute Vormittag von gut 120.000 Menschen unterstützt wurde. Die Ergebnisse sollten am Nachmittag an den Rechtsausschuss sowie die im Bundestag vertretenen Fraktionen übergeben werden.
In der Petition werden die umgehende Beratung des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss sowie anschließend die Schlussabstimmung im Plenum noch vor der Bundestagswahl gefordert. Unterstützt wird die Petition unter anderem durch den Deutschen Frauenrat, pro familia, den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und mehrere große Sozialverbände.
Die Petitionsübergabe soll vor der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages stattfinden. Dort sollen am frühen Abend Fachleute zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches angehört werden.
Die Bundestagsabgeordneten hinter dem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts hatten zuletzt weiter auf eine Abstimmung noch vor der Bundestagswahl in zwei Wochen gedrängt.
„Wir müssen jetzt handeln, weil die Versorgungslage für Frauen unfassbar dramatisch ist“, sagte die SPD-Politikerin Carmen Wegge dem Nachrichtenportal t-online. Nach der Wahl könne die erforderliche Mehrheit für das Vorhaben im Bundestag fehlen.
„Wir als Gruppe wollen alles dafür tun, das Gesetz bis zur Konstituierung des neuen Bundestages zu beschließen“, sagte Wegge. Nach ihren Angaben ist die Gruppe zuversichtlich, dass dies trotz des knappen Zeitplans noch gelingen könnte. Der Bundestag kommt heute und morgen zu seiner letzten regulären Plenarsitzung vor der Wahl am 23. Februar zusammen.
Dem Entwurf der fraktionsübergreifende Gruppe zufolge sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig überwiegend im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden und in den ersten zwölf Wochen nicht mehr verboten sein. Danach soll das Verbot – mit Ausnahmen etwa aus medizinischen Gründen – weiterhin gelten.
Bisher werden Schwangerschaftsabbrüche hierzulande als Straftat eingestuft. Sie sind laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs generell verboten. Sie bleiben aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn sich die Betroffene mindestens drei Tage vorher professionell beraten lässt.
Der Entwurf der fraktionsübergreifende Gruppen war im Dezember erstmals im Bundestag beraten und danach an den zuständigen Fachausschuss verwiesen worden. Aus Union und FDP kamen damals kritische Stimmen zum Reformschlag. Es ist unwahrscheinlich, dass im Bundestag noch über den Vorschlag abgestimmt werden wird.
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