Regierung berät über weitere Testpflichten für Reiserückkehrer

Berlin – Die Bundesregierung berät über erweiterte Testpflichten für Reiserückkehrer als Coronaschutz zum Ende der Sommerferienzeit. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sei für „eine schnellstmögliche Ausweitung der Testpflichten bei Einreise“, wie eine Sprecherin heute sagte.
Die Abstimmungen innerhalb der Regierung dazu liefen. Zunächst berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass eine Ausweitung der Testpflicht aus seiner Sicht wie der des Bundesinnenministeriums sehr schnell kommen sollte.
Eine generelle Testpflicht besteht bisher für alle Flugpassagiere. Der Nachweis eines negativen Ergebnisses muss bereits im Urlaubsland gemacht und vor dem Start nach Deutschland vorgezeigt werden – oder aber ein Nachweis als Genesener oder vollständig Geimpfter.
Nach den Vorstellungen von Spahn und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sollte künftig grundsätzlich ein Test verlangt werden, unabhängig davon, aus welchen Gebieten und mit welchen Verkehrsmitteln Reisende nach Deutschland kommen.
Wer weder geimpft ist noch eine Coronainfektion hinter sich hat müsste dann beispielsweise auch dann, wenn er oder sie mit dem Auto aus Polen einreist, einen Coronatest machen. Stationäre Grenzkontrollen sind aber dem Vernehmen nach nicht Teil des Konzepts.
Morgen tritt bereits eine vom Kabinett beschlossene neue Einreiseverordnung in Kraft. Da es zu der von Spahn und Seehofer geplanten Regelung keine Einigkeit gab, werden im Wesentlichen die bestehenden Regelungen bis vorerst 10. September verlängert.
Eine Erleichterung gibt es für Einreisende aus Virusvariantengebieten, in denen neue, besorgniserregende Virusformen kursieren. Bisher müssen auch Genesene und Geimpfte, die von dort zurückkommen, für 14 Tage in Quarantäne. Künftig kann diese vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Region noch während der Quarantänezeit nicht mehr als Virusvariantengebiet eingestuft wird.
Welche ausländischen Regionen die Bundesregierung als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete mit besonderen Vorgaben einstuft, veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Internetseite.
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