Politik

Regierung legt Baustein zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vor

  • Freitag, 10. Oktober 2025
/Lightfield Studios, stock.adobe.com
/Lightfield Studios, stock.adobe.com

Berlin – Mit dem geplanten Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen Anpassungen bei der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung umgesetzt werden. Dies sieht ein entsprechender Änderungsantrag der Regierungskoalitionen vor.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bewertete die vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen einer Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses als für eine angemessene Finanzierung der Weiterbildung als „zu kurz“ greifend.

Die Koalition verpflichtet die Weiterbildungsambulanzen mit dem Änderungsantrag von der Vergütung, die sie von den Krankenkassen für die durch einen Ausbildungsteilnehmer erbrachte Leistung erhalten, jeweils einen Anteil in Höhe von mindestens 40 Prozent an den jeweiligen Auszubildenden auszuzahlen. Keine Regelungen wurden zur Finanzierung der Weiterbildung in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken vorgelegt.

Zur Begründung heißt es im Änderungsantrag dazu: „Für die Beurteilung einer wirtschaftlichen Betriebsführung der Weiterbildungsambulanzen sind nur die Leistungen berücksichtigungsfähig, für die der Zulassungsausschuss eine Ermächtigung erteilt hat und die gegenüber Versicherten erbracht werden.“

Man begrüße, dass die Koalition den „dringenden Handlungsbedarf“ erkannt habe, betonte Sabine Maur, Vizepräsidentin der BPtK, in der Anhörung. Der Regelungsvorschlag würde allerdings für die Weiterbildungsambulanzen „eine Unterfinanzierung dauerhaft festschreiben“. Der Grund sei, dass nur solche Leistungen berücksichtigungsfähig sein sollen, die direkt gegenüber den Versicherten erbracht werden.

Dies werde den spezifischen Aufgaben von Weiterbildungsambulanzen „nicht gerecht“, warnte Maur. Diese müssten den Fachpsychotherapeutenstandard sichern – wozu auch die Supervision der durchgeführten Therapien, die Vermittlung von spezifischen Kenntnissen des Fachgebietes und die Selbsterfahrung für eine professionelle Gestaltung der therapeutischen Beziehung zählten. Diese Leistungen seien unverzichtbar und müssten deshalb in den Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden können.

Zudem löse der Vorschlag nicht die Probleme der Weiterbildung in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren, so Maur. Man benötige hier einen „Gehaltszuschuss analog der ärztlichen Weiterbildung“, der im Sozialgesetzbuch V geregelt werden sollte. Diese Förderung der Weiterbildung sollte analog zur Allgemeinmedizin und zu den grundversorgenden Fachärzten sein.

Für Kliniken müssten zusätzliche Personalstellen zum Zweck der Weiterbildung finanziert werden, indem in der Bundespflegesatzverordnung eine entsprechende Regelung aufgenommen werde, schlägt die BPtK-Vize vor. Kliniken benötigten zudem eine Übergangsfinanzierung für zusätzliche Weiterbildungsstellen, solange bestehende Personalstellen noch durch Psychologen und Psychotherapeuten in Ausbildung besetzt seien.

Solche Regelungen seien „immens wichtig“, so Maur, da ansonsten ab 2025 jährlich mehr als 2.000 Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Klinische Psychologie und Psychotherapie, die mit einer Approbation abschließen, keine Stellen für eine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten finden würden. Dann drohe auch in diesem Gesundheitsberuf ein Fachkräftemangel.

„Schon heute stehen viele Praxen, Ambulanzen und Kliniken bereit, Weiterbildungsstellen einzurichten. Es fehlt nicht am Willen, sondern an einer ausreichenden Finanzierung“, betonte die Präsidentin der BPtK, Andrea Benecke. Wenn man nicht zu einer tragfähigen Lösung komme, sei die Konsequenz, dass ab Anfang der 2030er-Jahre Fachkräfte in der Versorgung fehlten, wenn gleichzeitig viele erfahrene Psychotherapeuten in den Ruhestand gingen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, verwies auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes darauf, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung „weiterhin in den Verhandlungen“ sei. Hierzu solle es noch Gespräche geben. Von der CDU kam keine Rückmeldung auf dieselbe Nachfrage. Beide Parteien hatten sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die psychotherapeutische Weiterbildung sichern zu wollen.

PB/aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung