Regierung verschiebt Beschluss zu Krankenhausreform

Berlin – Die Reform der Krankenhausreform muss eine weitere Runde innerhalb der Regierung drehen. Der ursprüngliche Plan, die Reform heute im Bundeskabinett beschließen zu können, musste kurzfristig abgesagt werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte im Bundestag, sie hoffe, „dass wir die Reform baldmöglichst im Kabinett verabschieden“ können.
Am vergangenen Montag hatte sie auf einer Pressekonferenz der CDU sowie beim Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft noch gesagt, dass die Reform „hoffentlich“ am heutigen Mittwoch im Kabinett sei, man sei noch in der sogenannten Ressortabstimmung zwischen den Ministerien.
Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille betonte, es geschehe immer wieder, dass avisierte Zeitpläne nicht eingehalten werden könnten. Es gebe zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) noch „kleineren Beratungsbedarf“ – aber „nichts gravierendes“. Er sei „sehr optimistisch“, dass das KHAG zeitnah im Kabinett beschlossen werden könne.
Den Sendern RTL/ntv sagte die Ministerin am morgen: „Wir müssen jetzt an mehreren Stellen noch mal uns intern abstimmen in der Regierung, wie wir genau den Koalitionsvertrag umsetzen.“ Generelle Zweifel sieht Warken beim Koalitionspartner SPD aber nicht. Union und SPD seien sich einig, dass es die Krankenhausreform brauche. „Und genauso sind wir uns einig, dass es noch Nachbesserungen braucht“, sagte sie.
Aus mehreren gesundheitspolitischen Kreisen hieß es, dass vor allem die SPD Vorbehalte bei einzelnen Punkten habe. Konkreter wollte man auf Nachfrage nicht eingehen. Auch in der heutigen Befragung der Ministerin durch das Parlament gab es keine konkreteren Nachfragen, warum das Gesetz nun nicht im Kabinett beraten wurde.
Ministerin Warken will die von der alten Ampelkoalition gegen Kritik vieler Bundesländer beschlossene Krankenhausreform ihres SPD-Vorgängers Karl Lauterbach nachbessern. Bei Amtsantritt sprach sie von „Verbesserung“, später von „alltagstauglich“.
Der Gesetzentwurf, den die Ministerin im August vorlegte, sieht befristete Ausnahmeregeln für die Bundesländer bei der Umsetzung der Reform vor. Damit soll der Erhalt versorgungsrelevanter Kliniken in der Fläche gesichert werden. Warken erwartet dennoch auch nach der Überarbeitung der Krankenhausreform Klinikschließungen.
Ziele der Krankenhausreform sind unter anderem eine Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser. Dazu sollen jedem Krankenhaus bestimmte Leistungsgruppen zugewiesen werden, darunter etwa die Allgemeine Innere Medizin, Intensivmedizin, Komplexe Nephrologie, Kinder- und Jugendchirurgie und Spezielle Traumatologie.
Dabei müssen die Krankenhäuser entsprechende Kriterien erfüllen – etwa eine gewisse Anzahl an Fachärztinnen und -ärzten beschäftigen, eine Mindestmenge an Behandlungen vornehmen und eine entsprechende Technikausstattung vorweisen. Nur wer die jeweiligen Kriterien erfüllt, kann zukünftig auch entsprechende Behandlungen innerhalb der Leistungsgruppe erbringen.
In der Regierungsbefragung deutete Warken allerdings einen Zeitplan an, wann der vierte Teil der Krankenhausreform – ein Not- und Rettungsdienstgesetz – kommen könnte: Hier solle es im Herbst einen Referentenentwurf geben.
Warken stellte sich im Bundestag gemeinsam mit Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) den Fragen der Abgeordneten. Über gemeinsame Themen – wie etwa die Versorgung von Soldaten – wurden sie von den Mitgliedern des Parlaments nicht befragt.
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